Haushaltsplanentwurf 2024 für die Justiz

Trotz aller Sparzwänge: Justizetat weiterhin tragfähig und solide

22. Juni 2023
Finanzen Geld stapeln

Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023, den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Für das Justizressort ist der Etat mit einem Volumen von 5,2 Milliarden Euro geplant.

Justiz

Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023, den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 beschlossen. Für das Justizressort ist der Etat mit einem Volumen von 5,2 Milliarden Euro geplant.

 Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Auch die Justiz hat zweifelsohne einen Beitrag zum Sparhaushalt der Landesregierung leisten müssen. Die wichtigsten Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Justiz werden gleichwohl fortgesetzt. Ausbildungsoffensive und Digitalisierung werden auch 2024 die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs des Justizhaushalts bleiben.“

 Ausbildungsoffensive:

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive soll der Unterrichtsbetrieb sowohl an der Fachhochschule für Rechtspflege als auch am Ausbildungszentrum der Justiz (AZJ) ausgeweitet werden. Acht neue Stellen für Dozentinnen und Dozenten und 350 Einstellungsermächtigungen für Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter sollen dafür sorgen, dass die Rechtspflege auch in den schwierigen Zeiten des demografischen Wandels gut aufgestellt bleibt. Darüber hinaus wird mit dem Haushalt 2024 Vorsorge dafür getroffen, dass zwei zusätzliche Unterrichtsklassen beim AZJ eingerichtet werden können, um weitere 46 Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt auszubilden. In diesem Zusammenhang sollen fünf zusätzliche Stellen für Dozentinnen und Dozenten und in der Verwaltung des AZJ die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 stärken.

Digitalisierung:

Die Digitalisierung der Justiz bleibt ein zentraler Schwerpunkt des Justizetats. Ein Budget von insgesamt rund 190 Millionen Euro soll hierfür mit dem Haushaltsentwurf 2024 zur Verfügung gestellt werden. Allein die Sach- und Investitionsmittel werden gegenüber dem Haushaltsansatz für 2023 um rund 25,8 Millionen Euro erhöht. Zudem sind erneut fünf Einstellungsermächtigungen für Verwaltungsinformatikanwärterinnen und -anwärter im Haushalt 2024 sowie erstmals fünf Einstellungsermächtigungen für Auszubildende im Bereich Fachinformatik und Systemintegration vorgesehen.

 Personelle Stärkung der Staatsanwaltschaften:

Bei den Staatsanwaltschaften ist weiterhin ein sehr hoher Personalbedarf festzustellen. Dem trägt der Entwurf des Justizetats für das Jahr 2024 Rechnung. Insgesamt 40 neue Planstellen und Stellen, davon 20 für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 20 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Laufbahngruppe 1.2.

 Strafvollzug:

Im Justizvollzug werden die Projekte „Haus der intensivpädagogischen Betreuung“ und „psychiatrisch intensivierte Behandlung“ weiter gestärkt und die Prävention und Bekämpfung politischer und religiös extremistischer Bestrebungen von Gefangenen intensiviert. Insgesamt sind 36 neue Planstellen und Stellen im Entwurf des Justizetats 2024 vorgesehen.

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