Grüne Woche 2015: Remmel fordert Schutz von regionalen Produkten in den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA
Nordrhein-Westfalen will den Schutz heimischer Regionalprodukte zusammen mit anderen Bundesländern sichern und fordert Nachbesserung in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA. Nach einem entsprechenden Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat der nordrhein-westfälische Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung der Konferenz der Länder-Agrarministerien gesetzt.
Nordrhein-Westfalen will den Schutz heimischer Regionalprodukte zusammen mit anderen Bundesländern sichern und fordert Nachbesserung in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA. Nach einem entsprechenden Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat der nordrhein-westfälische Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel einen entsprechenden Antrag auf die Tagesordnung der Konferenz der Länder-Agrarministerien gesetzt.
„Der Vorstoß von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, die regionalen Produkt- und Spezialitätenbezeichnungen im Zuge der Freihandelsabkommen auf den Prüfstand zu stellen, hat Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Menschen in der Landwirtschaft und im Lebensmittelhandel in große Sorge versetzt“, sagte Minister Remmel. „Diese Sorgen nehmen wir ernst und wollen jetzt Klarheit und Sicherheit für unsere heimischen Spezialitäten haben. Ein Kölsch darf nicht aus Kentucky kommen! Wenn Minister Schmidt weiterhin auf die Abschaffung der regionalen Produktherkünfte drängt, stellt er die Interessen internationaler Nahrungsmittelkonzerne über die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der heimischen Landwirtschaft. Dies wollen wir verhindern.“
Die Forderungen von Minister Remmel werden unterstützt durch einen gemeinsamen Antrag mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen auf der am morgigen Mittwoch (14. Januar 2015) beginnenden Amtschefkonferenz der Landwirtschaftsministerien im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche 2015 in Berlin. Darin fordern die Länder, dass die von der EU geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nicht Teil der Verhandlungen zu einem bilateralen Freihandelsabkommen sein dürfen. „Der Herkunftsschutz ist ein Grundprinzip der EU- Qualitätspolitik und damit nicht verhandelbar“, erklärte Remmel. „Jede nordrhein-westfälische Region hat ihre typischen, regionalen Produkte und Spezialitäten, hinter denen eine lange Geschichte und gut gepflegte Traditionen stecken. Unsere Aufgabe ist es, dabei zu helfen diese aufzuspüren, als wertvolle, identitätsstiftende Erzeugnisse bekannt zu machen und damit die regionale Wertschöpfung zu stärken.“ Die durch die EU geschützten Produkte zeichnen sich durch besondere Rohstoffe und zum Beispiel Reifungsprozesse aus. Dahinter stehen zumeist auch handwerkliche Verfahren, die eine besondere Qualität ausmachen.
In der EU gibt es derzeit mehr als 1.100 geografische Schutz- und Herkunftsangaben für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Besonders bekannt sind Champagner, Parmesankäse, Parmaschinken oder auch Lübecker Marzipan.
Aus NRW tragen Dortmunder Bier, Kölsch, Aachener Printen, Nieheimer Käse, Düsseldorfer Mostert, Rheinisches Apfelkraut, Rheinisches Rübenkraut, Walbecker Spargel, Bornheimer Spargel, Stromberger Pflaume, Westfälischer Pumpernickel und Westfälischer Knochenschinken diesen Schutz. „Gerade wir in der Bundesrepublik haben diesen EU-Schutz für Regionalprodukte ständig eingefordert, denn das Kölsch kommt aus Köln, die Printen aus Aachen, der Westfälische Knochenschinken aus Westfalen“, betonte Remmel. „Gekennzeichneter heimischer Spargel etwa oder Pflaumen aus Stromberg sichern heimische Wertschöpfung, erhalten Heimat und Identität und geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit und Qualitätsorientierung. Das wird durch Minister Schmidt nun in Frage gestellt. Dagegen setzen wir uns zur Wehr. Wir wollen die hohen Verbraucherstandards in Deutschland und die regionale Produktvielfalt bewahren.“
Weitere Informationen zu den in NRW unter EU-Schutz stehenden regionalen Produkten sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de und unter http://www.lanuv.nrw.de/agrar/regionalvermarktung/lebensmittelspezialitaeten/schutzgemeinschaften.htm.
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