Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben in Düsseldorf vor diesem Hintergrund Forderungen formuliert, um eine inklusivere Gesundheitsversorgung zu erreichen.
Am 20. und 21. März kamen in Düsseldorf die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern zu ihrer ersten Konferenz in diesem Jahr zusammen, die den Schwerpunkt „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ hatte. Der Einladung der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, folgten neben dem Bundesbeauftragten Jürgen Dusel Vertreterinnen und Vertreter aller Länder. Als Gesprächspartner konnte außerdem der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, begrüßt werden.
Gemeinsam erklären die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in diesem Monat seit zehn Jahren in Deutschland in Kraft ist, schreibt den Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit zu. Die Beauftragten erwarten, dass die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Dabei muss der Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Ebenso muss der Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie bei jedem anderen Menschen gewährleistet werden.“
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben in Düsseldorf vor diesem Hintergrund Forderungen formuliert, um eine inklusivere Gesundheitsversorgung zu erreichen. Die Barrierefreiheit wurde dabei als grundlegender Standard im Gesundheitswesen formuliert, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung. Eine spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen müsse gewährleistet und Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts weiterfinanziert werden. Zentral wurde außerdem die Aus- und Fortbildung der Gesundheitsberufe gesehen, um diesen Personenkreis für Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und Vorbehalte abzubauen. Darüber hinaus müsse die Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe verbessert werden.
„Menschen mit Behinderungen brauchen einen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen“, betonte Minister Laumann in seiner Ansprache an die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern. „Dabei geht es nicht nur um rollstuhlgerechte Zugänge, sondern insgesamt um ein barrierefreies Denken. Die Gesundheitsversorgung muss umfassend auf den Bedarf von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern dieses Thema zum Schwerpunkt ihres Treffens in Düsseldorf gemacht haben.“
Rückblickend auf die zweitägige Konferenz erklärte Claudia Middendorf: „Ich blicke auf zwei produktive Sitzungstage zurück, in denen wir angeregt diskutiert haben. Dabei haben wir mit der Düsseldorfer Erklärung einen wichtigen Forderungskatalog entwickelt, um auf den Handlungsbedarf im Gesundheitsbereich hinzuweisen. An vielen Stellen ist es den Menschen mit Behinderungen noch immer nicht möglich, gleichberechtigt an der gesundheitlichen Versorgung teilzuhaben. Hier muss dringend gehandelt werden, um eine inklusive Gesundheitsversorgung zu erreichen und zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.“
Ergänzend sagte der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel: „Bei der Wahl des eigenen Arztes darf niemand behindert werden. In der Realität gibt es jedoch - neben der strukturellen medizinischen Unterversorgung beispielsweise im ländlichen Raum - viel zu wenige barrierefreie Arztpraxen. Und damit meine ich nicht nur bauliche Barrieren in der Praxis. Viele Ärztinnen und Ärzte sind schlecht erreichbar, weil es zum Beispiel keinen Fahrstuhl oder keine taktilen Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen gibt.
Die erste Barriere ist häufig schon die Internetseite, die nicht barrierefrei zugänglich ist. Daher fordere ich eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Anbieter privater Dienstleistungen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Denn Menschen mit Behinderungen gehören selbstverständlich zur Allgemeinheit.“
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