Freies Gesicht im Gericht – Kabinett billigt Eckpunkte zur Förderung der Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal

28. Februar 2018
Bild Justiz Recht Hammer

Das Kabinett hat in seiner Sitzung von Dienstag (27. Februar 2018) die von Minister der Justiz Peter Biesenbach vorgestellten Eckpunkte zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal gebilligt.

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Das Kabinett hat in seiner Sitzung von Dienstag (27. Februar 2018) die von Minister der Justiz Peter Biesenbach vorgestellten Eckpunkte zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal gebilligt.
Diese Eckpunkte beruhen im Wesentlichen auf zwei Pfeilern. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen und weiterentwickelt:
 
1.
In einem Neutralitätsgesetz des Landes soll Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, genauso wie Schöffinnen und Schöffen, sowie den übrigen Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen. Denn das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen darf im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken.
 
2.
Darüber hinaus wird Nordrhein-Westfalen durch eine Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes hinwirken. Ziel ist die Einführung eines umfassenden Verbotes der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte. Dem Gericht soll zur Erforschung der Wahrheit die Ausschöpfung sämtlicher Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der im Gerichtssaal anwesenden Personen ermöglicht werden. Eine offene, auch nonverbale Kommunikation ist nicht allein bei der Zeugenbefragung ein wichtiges Element der Gerichtsverhandlung. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stehen zu der Wahrheitserforschungspflicht und der offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung in Widerspruch.
Um für eine breite Mehrheit zu werben, wird Minister der Justiz Peter Biesenbach dieses Thema für die nächste Justizministerkonferenz am 6. Juni 2018 in Eisenach als Tagesordnungspunkt anmelden.
 
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Religion gehört nicht in den Gerichtssaal! Neutralität ist gerade vor Gericht nicht nur eine Werteentscheidung unseres Grundgesetzes, sie ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Deswegen werden wir mit diesen Eckpunkten zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates beitragen.“
 

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