Frauen in der Justiz am Weltfrauentag 2024
Staatssekretärin der Justiz Brückner setzt sich für Frauen aus allen Dienstzweigen der Justiz Nordrhein-Westfalen ein
Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V., Ursula Matthiessen-Kreuder, erinnerte daran, dass sich der djb mit heute mehr als 5.000 Mitgliedern und seit mehr als 75 Jahren für die Gleichstellung von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit einsetzt
Auf Einladung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Bernd Scheiff und der Gleichstellungsbeauftragten des Oberlandesgerichts Köln und des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz NRW begrüßte Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner zum Weltfrauentag 2024 Frauen aller Dienstzweige der Justiz in Nordrhein-Westfalen im Oberlandesgericht Köln.
„Frauen aus allen Dienstzweigen können mit Selbstvertrauen in sich und ihre Fähigkeiten als Wachtmeisterinnen, Vollzugsbeamtinnen, Servicekräfte, Rechtspflegerinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen in der Justiz für ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft eintreten. Die Justiz ermöglicht ein Arbeitsumfeld, in dem jede Mitarbeiterin ihr Können und ihre Leistungsbereitschaft voll einbringen kann“, so Staatssekretärin Brückner.
Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Ursula Matthiessen-Kreuder erinnerte daran, dass sich der djb mit heute mehr als 5.000 Mitgliedern und seit mehr als 75 Jahren für die Gleichstellung von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Ein erster Durchbruch sei 1922 gewesen als Frauen zum juristischen Staatsexamen und schließlich zu den juristischen Berufen zugelassen worden seien. Vor 75 Jahren sei dann der Grundsatz in Art. 3 Grundgesetz aufgenommen worden, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Und heute sei es eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen in der Justiz arbeiten, im Oberlandesgerichtsbezirk Köln seien es bei den Justizbeschäftigten 80 %, bei den Richterinnen 60 %. Deshalb müsse man sich heute aktiv an den langen Weg der Gleichberechtigung erinnern, um sicherzustellen, dass die Rolle der Frau als gleichberechtigtes Mitglied in der Gesellschaft nicht bestritten werde.