Fondsstandortgesetz im Bundestag
Minister Pinkwart: Bundesregierung springt zu kurz: Start-ups brauchen attraktivere und praxistauglichere Regelungen für Mitarbeiterbeteiligungen
Mit der heutigen (26. März 2021) ersten Lesung beginnen im Deutschen Bundestag die Beratungen zum Fondsstandortgesetz. Kern ist eine umfassende Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligungen, insbesondere für Start-ups. Denn Deutschland liegt international weit zurück: Lediglich 1,7 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an ihrem Unternehmen beteiligt.
Mit der heutigen (26. März 2021) ersten Lesung beginnen im Deutschen Bundestag die Beratungen zum Fondsstandortgesetz. Kern ist eine umfassende Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligungen, insbesondere für Start-ups. Denn Deutschland liegt international weit zurück: Lediglich 1,7 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an ihrem Unternehmen beteiligt. In Großbritannien sind es 8,8 Prozent, in Frankreich 7,5 Prozent. Um gegenzusteuern, möchte die Bundesregierung den Freibetrag für den steuerwerten Vorteil von 360 Euro auf 720 Euro erhöhen.
Wirtschafts- und Innovationsminister Pinkwart: „Der Entwurf der Bundesregierung springt in wesentlichen Teilen zu kurz: Der Freibetrag muss in jedem Fall auf 5000 Euro erhöht werden, wenn wir international Schritt halten wollen. Wir brauchen eine von zehn auf 15 Jahre erhöhte Haltedauer, damit Beschäftigte an technologiebasierten Start-ups von diesen Regelungen profitieren können. Es kann auch nicht sein, dass bei der Übertragung von Anteilen sofort Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, bevor auch nur ein einziger Euro geflossen ist. Vor allem aber darf der Gesetzgeber nicht vorgeben, an wen die Beteiligungen vergeben werden müssen. Das passt nicht zu Start-ups und macht die Reform praktisch wertlos. Für diese und andere Verbesserungen werden wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren einsetzen, um die Gründerszene und ihre Beschäftigten gerade jetzt in der Krise zu stärken und zu ermutigen.“
Die Kritikpunkte im Einzelnen:
- Haltefristen: Die Bundesregierung will, dass nach spätestens zehn Jahren die nachgelagerte Besteuerung erfolgt. Doch der Exit – also der Zeitpunkt, an dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Anteile zu Geld machen – erfolgt in der Praxis häufig später. Besser wäre eine Haltefrist von mindestens 15 Jahren.
- Unternehmensalter: Gleiches gilt für das vom Bund vorgesehene Höchstalter von zehn Jahren: Für das 2008 gegründete Unternehmen BioNTech oder das 2010 gegründete Unternehmen CureVac wären die neuen Bestimmungen nicht anwendbar. Daher solle das Höchstalter auf zumindest 15 Jahre angehoben werden.
- Sozialbeiträge: Nach dem Entwurf der Bundesregierung werden für die Übertragung von Firmenanteilen sofort Sozialbeiträge fällig, ohne dass den Begünstigten Liquidität zufließt.
- Rechtsform: Die bei Start-ups übliche Rechtsform ist die GmbH. Die Einräumung von Mitarbeiterbeteiligungen ist aufwendig: Notarielle Beurkundung der Verträge, Handelsregistereintragung.
Innovationsminister Pinkwart: „Frankreich hat mit der „Société par actions simplifiée“ (SAS) eine neue Form einer Kapitalgesellschaft geschaffen, die eine einfachere Übertragung von Anteilen ermöglicht. Eine solche Initiative brauchen wir auch in Deutschland. Gerade letzte Woche hat sich Deutschland mit anderen europäischen Ländern dazu bekannt, dass eine Gründung digital innerhalb eines Tages erfolgen kann. Ich bin gespannt, wie schnell die Bundesregierung das umsetzt. Nordrhein-Westfalen hat in den Ausschüssen und im Bundesrat zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs unterbreitet. Ich biete gerne den Dialog an, wie wir das Fondsstandortgesetz gemeinsam zu einem echten Erfolg werden lassen können.“
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