Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein

Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote nur dann für zulässig, wenn sie sich als einzig geeignete Maßnahme zur Einhaltung der NO-Grenzwerte erweisen / Ministerin Schulze Föcking: Wir müssen den Ausstoß von Stickoxiden mit geeigneten anderen Maßnahmen s

27. Februar 2018

Nach nationalem Recht können Dieselfahrverbote nicht erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigt. In seinem heutigen Urteil hat es allerdings darauf hingewiesen, dass diese Sperrwirkung des deutschen Rechts durch das Europarecht überwunden werden muss, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Grenzwerte zu erreichen. Insofern wurden die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart abgeändert.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nach nationalem Recht können Dieselfahrverbote nicht erfolgen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigt. In seinem heutigen Urteil hat es allerdings darauf hingewiesen, dass diese Sperrwirkung des deutschen Rechts durch das Europarecht überwunden werden muss, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Grenzwerte zu erreichen. Insofern wurden die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart abgeändert. „Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit, bedeutet aber nicht, dass jetzt in Düsseldorf und anderen Städten, in denen die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, Fahrverbote angeordnet werden. Dies kann, darin hat uns das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, nur die Ultima Ratio sein“, sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking anlässlich des Urteils.
 
Ob und inwieweit Dieselfahrverbote zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlich sind, obliegt der Prüfung und Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung. Dabei ist der Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts zu berücksichtigen, dass insbesondere die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. So dürfen Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Darüber hinaus, so dass Bundesverwaltungsgericht, bedürfe es hinreichender Ausnahmen, zum Beispiel für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen. Zudem hat das Gericht deutlich gemacht, dass Fahrverbote nur dann zulässig sind, wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als die einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.
 
„Die Landesregierung hält weiterhin an dem Ziel fest, die gesetzlichen Grenzwerte durch geeignete andere Maßnahmen als Dieselfahrverbote einhalten zu können“, sagte Ministerin Schulze Föcking. „Ziel der Landesregierung ist es, den Ausstoß von Stickoxiden mit geeigneten Maßnahmen so schnell und so weit wie möglich zu reduzieren. Dafür wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht.“ Dazu würden alle Maßnahmen und Potenziale ausgeschöpft, die einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeuten als Fahrverbote.
 
Die Landesregierung unterstützt Städte, Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen bei der Umsetzung neuer Verkehrskonzepte und fördert mit dem Ziel emissionsarmer Innenstädte die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen und Ladesäulen. Zudem unterstützt die Landesregierung den Einsatz von Elektro- und wasserstoffbetriebenen Linienbussen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie den Ausbau alternativer Antriebe und die Weiterentwicklung emissionsarmer konventioneller Antriebe.
 
Was die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen betrifft, sieht die Landesregierung die Automobilindustrie in der Pflicht. „Wir müssen mit der Branche intensiv reden, in welcher Form technische machbare Nachrüstungen sehr zeitnah und für die Autofahrer kostenneutral realisiert werden können. Dann würden rasch weitere spürbare Verbesserungen der Luftqualität in unseren Städten eintreten“, sagte die Ministerin.
 
In Nordrhein-Westfalen sind derzeit 33 Luftreinhaltepläne sowie der regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet in Kraft. In Düsseldorf beispielsweise ist es mit den bisherigen Luftreinhalteplänen gelungen, die Feinstaubgrenzwerte seit 2012 einzuhalten. Auch ist es gelungen, die Stickstoffdioxidbelastung beispielsweise an der viel befahrenen Corneliusstraße in Düsseldorf von 74 Mikrogramm im Jahr 2008 um 18 Mikrogramm auf 56 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im vergangenen Jahr zu reduzieren. Ähnliche Erfolge wurden an zahlreichen anderen Stellen im Land erzielt.
 
Mit der in Arbeit befindlichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf sollen weitere Minderungspotenziale mobilisiert werden. Die Liste potentieller zusätzlicher Maßnahmen reicht von der vorgezogenen Modernisierung der Busse über Verkehrs-, Parkraum- und Mobilitätsmanagement, über die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV bis hin zum Ausbau von Radwegen und Radschnellwegen, der Förderung von Elektromobilität und alternativer Kraftstoffe. Die Rheinbahn Düsseldorf beispielsweise investiert 70 Millionen Euro in die Modernisierung der Busflotte mit Leichtbau- und Euro VI- sowie Elektrobussen.
 

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