Fachkräfteoffensive NRW: Landesregierung schafft für Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland den Rahmen für eine leichtere und schnellere Arbeitsaufnahme

Minister Laumann: Bürokratische Hürden dürfen der Einwanderung ausländischer Fachkräfte nicht länger im Wege stehen

29. August 2023
Pflegekraft, Altenpflege, Krankenpflege

Die unbürokratische und schnelle Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie der Abbau unnötiger Barrieren vor der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sind zur Fachkräftesicherung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen unerlässlich.

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Die unbürokratische und schnelle Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie der Abbau unnötiger Barrieren vor der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sind zur Fachkräftesicherung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen unerlässlich. Mit der jetzt veröffentlichten neuen Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW (GBerNachwVO NRW) schafft die Landesregierung durch verbindliche Vorgaben den Rahmen für vereinfachte und beschleunigte Verfahren zur Erteilung einer Berufserlaubnis in reglementierten Pflege- oder Gesundheitsfachberufen. Darunter fallen zum Beispiel Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten.

„Der Fachkräftemangel im deutschen Gesundheitswesen ist eine immense Herausforderung für die Arbeitgeber, Beschäftigten, Patientinnen und Patienten sowie die Gesellschaft insgesamt. Der demografische Wandel wird diese Situation weiter verschärfen. Wirksam können wir dem nur etwas entgegensetzen, indem wir auch Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland für eine Beschäftigung in unserem Land gewinnen. Dafür braucht es aber auch bei der Berufsanerkennung eine Willkommenskultur, die sich ausdrückt in einer wertschätzenden und pragmatischen Herangehensweise, sodass Menschen in ihren erlernten Berufen bei uns schnell arbeiten können. Dafür stellen wir mit der neuen Verordnung die Weichen. Bürokratische Hürden dürfen der Einwanderung ausländischer Fachkräfte nicht länger im Wege stehen“, betont Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland benötigen zur Ausübung ihres Berufes eine Berufserlaubnis. Hierfür müssen sie neben dem erfolgreichen Abschluss beziehungsweise der Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung nachweisen, dass sie die deutsche Sprache im erforderlichen Maße beherrschen, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind. Bislang gab es zu den Nachweispflichten keine klaren Vorgaben. Fehlende Konkretisierungen führten zu Unsicherheiten und teils langwierigen Verfahren. Die neue Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW definiert erstmalig einheitliche und moderne Standards, die dieses Verfahren auch vollständig aus dem Ausland ermöglicht und damit den gesamten Prozess vereinfachen und beschleunigen soll.

Die Verordnung regelt konkret, welche Unterlagen in welcher Form durch die Behörden angefordert werden dürfen und durch die Fachkraft einzureichen sind. Darüber hinaus definiert sie die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse, deren Nachweis und legt verbindliche Regeln für das Verfahren zur Sprachprüfung fest. Die Verordnung bildet daher einen wichtigen Baustein zur Fachkräfteoffensive der Landesregierung.

Die Verordnung ist hier abrufbar.

Fachkräfteoffensive NRW

Die Landesregierung hat eine Fachkräfteoffensive gestartet, um mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen, dem akuten und drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist dabei ein zentrales Handlungsfeld.

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