Evaluation der Luftreinhalteplanung mit Überprüfung der Messstellen
Vorbereitendes Fachgespräch im LANUV mit breiter Expertise im Vorfeld der Evaluation
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat entschieden, im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung eine externe Evaluation des Gesamtprozesses der Luftreinhalteplanung (LRP) innerhalb des LANUV durchzuführen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat entschieden, im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung eine externe Evaluation des Gesamtprozesses der Luftreinhalteplanung (LRP) innerhalb des LANUV durchzuführen. Zur Vorbereitung der Evaluation fand heute in Essen auf Einladung des LANUV ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten unter anderem aus Bund und Ländern, Universitäten, Verbänden sowie Kommunen und Bezirksregierungen statt.
„Das LANUV sieht sich als eine sich selbst reflektierende Organisation“, betonte der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen, zum Auftakt des Fachgesprächs. „Nur mit diesem Selbstverständnis sind wir in der Lage, unsere Aufgaben und unsere Ziele ständig neuen Herausforderungen anzupassen. So soll mit dem Ziel, uns weiter zu entwickeln, im Rahmen der Evaluation alles in den Blick genommen werden – unsere Messsysteme, unsere Berechnungen, unsere Prozesse oder auch unsere Kommunikation.“ Er lud die Teilnehmer dazu ein, aus verschiedenen Blickwinkeln Hinweise und Anregungen zu geben, welche Aspekte in der Evaluation betrachtet werden sollen.
Die von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser angekündigte Überprüfung der einzelnen Messstationen soll unmittelbar zu Beginn der Evaluation erfolgen. „Wir gehen davon aus, dass die Messungen korrekt sind. Sollte im Rahmen der Evaluation Anpassungsbedarf erkannt werden, wird dies im Messnetz berücksichtigt werden“, sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Die Umweltministerkonferenz hatte aktuell festgestellt, dass die Aufstellung und Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Deutschland den rechtlichen Anforderungen der europäischen Luftqualität entspricht. Die Standortauswahl wird einer regelmäßigen Prüfung gemäß Bundes-Immissionsschutzverordnung unterzogen. „Den regelmäßigen Diskussionen und der öffentlichen Kritik an den Messstellen begegnen wir selbstverständlich mit größtmöglicher Transparenz und Sorgfalt“, sagte Bottermann.
Neben Akteuren aus der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung, der Landes- und Bundesbehörden nahmen auch Vertreter der EU-Kommission, von Forschungseinrichtungen, Umweltverbänden, Verkehrsverbänden, Handwerkskammern oder auch der Deutsche Wetterdienst an dem Fachgespräch teil. Die Ergebnisse des Fachgespräches fließen ein in die Leistungsbeschreibung der Evaluation.
In der Folge wird ein externes Beratungsunternehmen den Prozess der Luftreinhalteplanung und die Umsetzung der fachlichen Grundlagen im LANUV umfassend evaluieren. „Unser Ziel ist, im Frühherbst die Vergabe abgeschlossen zu haben, so dass die Evaluation beginnen kann“, sagte Delschen.
Das LANUV betreibt insgesamt 128 Stickstoffdioxid-Messstellen in Nordrein-Westfalen, darunter 57 (Stand 2017) kontinuierlich messende Container. Die übrigen sind diskontinuierlich messende Passivsammler. Die Zahl der Messstellen schwankt, da die Messnetzplanung jährlich fortgeschrieben und angepasst wird. Grundlage sind Meldungen der Kommunen über die Entwicklung von Belastungsschwerpunkten. Messstellen müssen in Bereichen mit hohen Belastungen an einem repräsentativen Messpunkt aufgestellt werden.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen:
- Aktuelle Daten zur Luftqualität in Nordrhein-Westfalen – stündlich aktualisierte Werte mit Daten der kontinuierlich messenden stationären Container: www.lanuv.nrw.de
- LANUV-Bericht zur Luftqualität 2017 in Nordrhein-Westfalen sowie vorherige Jahreskenngrößen und Berichte
- Pressemitteilung zu den Ergebnissen der 2017er Luftqualitätsmessungen des LANUV: www.umwelt.nrw.de
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