Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes noch im ersten Halbjahr 2018
Staatssekretär Bottermann: Handwerkliche Fehler auf Grundlage naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben
Das Umweltministerium strebt die Vorlage eines Referentenentwurfes für eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres an. Ein erster Rahmen für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wird am heutigen Freitag unter Leitung von Staatssekretär Dr. Bottermann im Landesjagdbeirat erörtert.
Das Umweltministerium strebt die Vorlage eines Referentenentwurfes für eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres an. Ein erster Rahmen für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wird am heutigen Freitag unter Leitung von Staatssekretär Dr. Bottermann im Landesjagdbeirat erörtert.
„Es ist wichtig, alle Akteure in den Dialog einzubinden. Denn wir wollen handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz durch praxisnahe Entscheidungen und unter Beachtung naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben“, sagte Bottermann im Vorfeld der Sitzung. Der Landesjagdbeirat setzt sich aus allen wichtigen Akteuren von Wissenschaft, Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie Natur- und Tierschutz zusammen.
Als eine erste Maßnahme wurde auf Empfehlung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung die Bejagung des Fuchses am Kunstbau für die kommende Jagdsaison für ganz Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Die Intensivierung der Fuchsjagd ist insbesondere in den Gebieten erforderlich, in denen es sensible Bestände bodenbrütender Vogelarten wie z.B. Feldlerche, Kiebitz oder auch Niederwild-Arten wie Rebhuhn gibt.
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