Dr. Stefan Weismann ist neuer Präsident des Landgerichts Bonn

7. Juli 2017
Bild Justiz Recht Hammer

Dr. Stefan Weismann ist der neue Präsident des Landgerichts Bonn. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat den 59-jährigen Juristen im Rahmen einer feierlichen Amtseinführung heute in Bonn mit seinem neuen Amt betraut. Dr. Stefan Weismann ist Nachfolger von Margarete Gräfin von Schwerin, die Anfang des Jahres zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln ernannt worden ist.

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Dr. Stefan Weismann ist der neue Präsident des Landgerichts Bonn. Minister der Justiz Peter Biesenbach hat den 59-jährigen Juristen im Rahmen einer feierlichen Amtseinführung heute in Bonn mit seinem neuen Amt betraut. Dr. Stefan Weismann ist Nachfolger von Margarete Gräfin von Schwerin, die Anfang des Jahres zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln ernannt worden ist.
 
Dr. Stefan Weismann trat 1988 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde im Juli 1990 zum Richter am Landgericht in Düsseldorf ernannt. Von Januar 1994 bis Oktober 1996 befasste er sich als Referatsleiter in der Abteilung II des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetzgebungsangelegenheiten auf dem Gebiet des Zivilrechts. Nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Juli 1996 war er beim Oberlandesgericht Düsseldorf tätig und neben seiner richterlichen Tätigkeit mehrere Jahre mit der Leitung des für Fragen der Informationstechnik zuständigen Dezernats der Verwaltungsabteilung betraut. Im September 2003 folgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts in Duisburg. Seit September 2007 war er Präsident des Landgerichts Aachen, wo er neben seinen Verwaltungsgeschäften zuletzt den Vorsitz in einer zweitinstanzlichen Zivilkammer führte.
 
Dr. Stefan Weismann ist verheiratet und hat drei leibliche Kinder und drei Stiefkinder.

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