Die Antisemitismusbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften
Gemeinsame Diskussionsveranstaltung von Minister der Justiz Limbach und dem Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung Esser
In dieser Woche stellten Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach und der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung Elmar Esser die Aufgaben der Antisemitismusbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften in den Mittelpunkt einer großen Diskussionsveranstaltung.
In dieser Woche stellten Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach und der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung Elmar Esser die Aufgaben der Antisemitismusbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften in den Mittelpunkt einer großen Diskussionsveranstaltung. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei den 19 Staatsanwaltschaften und den drei Generalstaatsanwaltschaften je eine Antisemitismusbeauftragte beziehungsweise einen Antisemitismusbeauftragten und zusätzlich einen Leitenden Antisemitismusbeauftragten, der die Vernetzung untereinander sowie mit den anderen Bundesländern koordiniert.
„Antisemitismus werden wir in keiner Form dulden, ohne Wenn und Aber. Gerade jetzt muss unsere Haltung klar sein: Als Staat und als Zivilgesellschaft stehen wir fest an der Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so Minister Dr. Limbach. „Alle antisemitischen Straftaten müssen konsequent verfolgt werden.“
Die Veranstaltung diene auch der Schärfung der Sicht auf die Bedrohungen, denen Jüdinnen und Juden in Deutschland nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 ausgesetzt seien, so der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung Esser.
Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte die Gründe zur Einführung der Antisemitismusbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften im Frühjahr 2022 heraus: Innerhalb der Staatsanwaltschaften sei es von Bedeutung, Stereotypen antisemitischer Handlungen zu erkennen, die richtigen Kontexte herzustellen und so strukturell gegen strafbaren Antisemitismus vorgehen zu können. Nach außen sei eine kontinuierliche Kommunikation der Antisemitismusbeauftragten mit den Betroffenen und den jüdischen Gemeinden aufzubauen und zu halten.
Generalstaatsanwalt in Düsseldorf Horst Bien verwies auf die erheblich gestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle seit dem 7. Oktober und die Notwendigkeit, innerhalb der Justiz auch bundesweit die Schwelle zur Strafbarkeit antisemitischer Handlungen zu diskutieren und zu veröffentlichen. Dazu stellten die 23 Antisemitismusbeauftragten in Nordrhein-Westfalen das notwendige Netzwerk.
In der anschließenden Podiumsdiskussion stellten die Antisemitismusbeauftragten in den Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Köln Ricarda Battenstein und Ulf Willuhn gleichermaßen wie Jacob Horowitz, Vorstand Jüdische Studierendenunion, und Dr. Lothar Scholz, Vorstand Deutsch-Israelische Juristenvereinigung, heraus, dass der persönliche Kontakt und direkte Ansprache zwischen den Antisemitismusbeauftragten in den 19 Staatsanwaltschaften vor Ort und den Jüdischen Gemeinden noch enger werden sollte. Es brauche Mut, gegen die Täter vorzugehen und sich nicht zurückzuziehen, so Dr. Lothar Scholz. Es brauche Mut in den Staatsanwaltschaften und bei den Betroffenen, eng mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Und es brauche schließlich Mut, die Bewertung antisemitischer Handlungen als Straftaten oder noch als Ausdruck der Meinungsfreiheit neu auf den Prüfstand zu stellen.