Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus
Seit 1996 ist der 27. Januar in Deutschland Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.
Seit 1996 ist der 27. Januar in Deutschland Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Dieses Jahr jährt sich die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz zum 78. Mal. Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Gedenktag:
„Je länger die Befreiung der dort unter unvorstellbaren unmenschlichen Bedingungen eingesperrten Menschen, die gefoltert, brutal misshandelt und ermordet wurden, zurückliegt, desto geringer werden die Möglichkeiten, Zeitzeugen aktiv in die Erinnerungsarbeit einzubeziehen. Für viele junge Menschen scheint die Zeit des Nationalsozialismus weit weg, und es ist zweifellos schwierig, sich das ungeheure Geschehen und die Gräueltaten des Nationalsozialismus vorzustellen. Zeitzeugen vermitteln durch ihre eigene Lebensgeschichte nachdrücklich und emotional, wie Menschen des NS-Unrechtsregimes auf Grund ihrer Rassenideologie andere Menschen wegen ihrer Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung systematisch ausgegrenzt und als nicht lebenswert behandelt haben. Deshalb muss die Erinnerungsarbeit die Zeugnisse der Zeitzeugen lebendig halten. Das Wissen über die Zeit des Nationalsozialismus und den Holocaust ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Antisemitismus.
Es ist unerlässlich, Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass das Menschheitsverbrechen der Schoa mehr ist als Zahlen, Daten und Fakten. Es sind Millionen Einzelschicksale. Familien erlitten unendliches Leid und wurden teilweise ganz ausgelöscht. Das darf nie vergessen werden. Das darf nie verharmlost werden. Das darf nie zu einem Geschichtsereignis unter vielen anderen werden.“
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