Bundesrat setzt mit nordrhein-westfälischen Initiativen klare Zeichen für mehr Tierschutz
Online-Verkauf von Hundewelpen einschränken und tierwohlgerechte Ställe privilegieren. Ministerin Heinen-Esser: Ich freue mich, dass unsere Initiativen dazu beitragen, die Welt tierschutzfreundlicher zu gestalten
Der Online-Verkauf von Hundewelpen soll beschränkt und tierwohlgerechte Ställe privilegiert werden. Ein Teil der über 130 Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung mündeten in wegweisenden Beschlüssen zum Tierschutz.
Der Online-Verkauf von Hundewelpen soll beschränkt und tierwohlgerechte Ställe privilegiert werden. Ein Teil der über 130 Tagesordnungspunkte der heutigen Bundesratssitzung mündeten in wegweisenden Beschlüssen zum Tierschutz. „Das ist heute ein guter Tag für den Tierschutz. Ich freue mich, dass wir ganz wesentlich mit nordrhein-westfälischen Initiativen dazu beitragen haben, die Welt tierschutzfreundlicher zu gestalten. Den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung müssen und werden wir konsequent weiter verfolgen, zudem uns dafür einsetzen, Tierleid im Online-Handel einzudämmen“, kommentiert Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die heutigen Ergebnisse.
Tierleid beim Online-Handel unterbinden
Unter anderem stimmten die Länder mehrheitlich der nordrhein-westfälischen Initiative zu, Online-Angebote zum Verkauf von Hundewelpen zu begrenzen. Durch einen Entschließungsantrag anlässlich der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung wird der Bund aufgefordert sicherzustellen, dass künftig nur noch eingetragene Züchterinnen und Züchter ihre Tiere über Kleinanzeigen im Internet verkaufen. Sie müssen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis verfügen.
Der Handel mit Hundewelpen boomt nicht erst im Zuge der Corona Pandemie. Oftmals werden Welpen „beliebter“ Rassen unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und überwiegend über das Internet verkauft. „Bilder von kranken, schwachen und zu früh von ihren Eltern getrennten Welpen sind erschütternd. Sie sind die Kehrseite eines freien Handels und zeigen leider, dass Tiere immer wieder einfach nur als Ware betrachtet und so behandelt werden. Das müssen wir dringend beenden“, so Heinen-Esser.
Tierwohlgerechte Ställe sollen privilegiert werden
Ebenfalls eingebracht wurde eine gemeinsame Entschließung Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben. Das Problem: Die Umsetzung tierwohlbezogener Umbaumaßnahmen scheitert bislang häufig an bestehenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen. Eine entsprechende Bundesregelung soll dies ändern, die Verabschiedung lässt auf sich warten.
Daher fordern die Länder nunmehr den Bund auf, die Neuausrichtung der Nutztierhaltung weiter zu forcieren. Wenn bauliche Änderungen der Verbesserung des Tierwohls dienen, sollen sie baurechtlich privilegiert werden. Dies soll explizit auch für Ersatzneubauten oder bauliche Erweiterungen (ohne Erweiterung der Tierhaltungskapazität) gelten. „Der Umbau hin zu einer nachhaltigen Nutztierhaltung muss durch ein flexibles Umwelt- und Baurecht ermöglicht werden. Wer mehr Tierwohl in seine Ställe bringen will, muss dabei unterstützt und nicht ausgebremst werden“, so Heinen-Esser.
Zukunft der Nutztierhaltung nachhaltiger gestalten
Die Zukunft der Nutztierhaltung nachhaltiger zu gestalten ist ein zentrales Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. So wurden im Rahmen der nachhaltigen Nutztierhaltungsstrategie für Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus maßgebliche Weichen zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung gestellt. „Wenn wir der Tierhaltung eine Perspektive geben wollen, dann müssen wir hier jetzt zukunftsfähige Wege aufzeigen, Zielkonflikte im Dialog auflösen und Planungssicherheit schaffen“, so Heinen-Esser.
Derzeit läuft die Pilotphase zur Etablierung einer Tiergesundheitsdatenbank, die als Früherkennungssystem Tierhalter und Behörden unterstützen und möglichen Fehlentwicklungen vorbeugen soll. Das absehbare Ende der Kastenstandhaltung in der Sauenhaltung geht maßgeblich auf eine nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative zurück. Gleiches gilt für Bundesratsinitiativen zur Videoüberwachung in Schlachtbetrieben und für Einschränkungen bei Tiertransporten. Zudem wurde im vergangenen Jahr erstmals eine Tierschutzbeauftragte ernannt, die als Vermittlerin zwischen Landwirtschaft, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Überwachungsbehörden fungiert.
Abkehr von Billigfleisch – mehr Engagement honorieren
Passend zur Aufwertung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung haben am heutigen Tag einzelne Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels angekündigt, perspektivisch in den Kühltheken nur noch Fleisch aus Außenklima- und Biohaltung führen zu wollen. „Mehr Tierwohl ist nicht zum Nulltarif zu haben. Eine Abkehr von Billigfleisch und eine Zuwendung zur Qualitäts- statt Preiswerbung ebnet den Weg in eine nachhaltige Tierhaltung. Die Ankündigungen sind sehr zu begrüßen und machen hoffentlich Schule, damit die Wertschätzung einer hochwertigen Fleischerzeugung und – vermarktung auch an der Ladentheke honoriert werden und bei den Landwirten ankommt.“
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