Bundesrat bringt auf Initiative Nordrhein-Westfalens das Gaststaatgesetz zur Ansiedlung internationaler Einrichtungen erneut auf den Weg
Der Bundesrat hat in einem so genannten Repriseverfahren den Gesetzentwurf zu einem Gaststaatgesetz, das auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Mai 2017 beschlossen wurde, erneut auf den Weg gebracht.
Der Bundesrat hat in einem so genannten Repriseverfahren den Gesetzentwurf zu einem Gaststaatgesetz, das auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Mai 2017 beschlossen wurde, erneut auf den Weg gebracht. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Europa und Internationales: „Mit dem Gesetz wollen wir einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland schaffen.“
Das wiederholte Einbringen des „Gesetzentwurfs über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen“ war nach der Bundestagswahl 2017 notwendig geworden, da Bundesratsinitiativen verfallen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode nicht abschließend behandelt.
Minister Holthoff-Pförtner: „Nordrhein-Westfalen bietet mit dem internationalen Standort Bonn ein höchst attraktives Umfeld für internationale Organisationen. Beide Seiten profitieren dabei politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich voneinander. Deshalb ist es uns wichtig, mit einem modernen Gaststaatgesetz Ansiedlungsvorhaben in Zukunft zu erleichtern.“
Im Vergleich zu anderen Staaten gibt es in Deutschland bisher kein Gaststaatgesetz, das die mit einer Ansiedlung verbundenen Rechtsfragen verbindlich regelt, wie etwa den Status der internationalen Einrichtung, die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation sowie Fragen zu Steuer oder Sozialversicherung. Diese müssen in der Praxis bisher für jeden Einzelfall zeitaufwändig ausgehandelt werden. Der Minister: „Wenn wir im zunehmenden internationalen Standortwettbewerb konkurrenzfähig sein wollen, sollte Deutschland künftig schneller und auf der Basis eines klaren, verlässlichen Rechtsrahmens handeln können.“
Nach dem Beschluss des Bundesrates geht der Gesetzentwurf nun ins weitere Verfahren. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Beratung und Entscheidung weiter.
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