Bundesrat befasst sich unter anderem mit Kinderlärm auf Sportplätzen und Tiertransporten in Drittländer

Ministerin Heinen-Esser: Kinderlärm auf Sportanlagen darf nicht eingeschränkt werden

17. Mai 2019

Nordrhein-Westfalen wirbt für eine breite Unterstützung seiner Bundesratsinitiative zur Duldung von Kinderlärm auf Sportplätzen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalen wirbt für eine breite Unterstützung seiner Bundesratsinitiative zur Duldung von Kinderlärm auf Sportplätzen. Dieser soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung künftig nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ eingestuft werden können. Ausgenommen von Vorgaben zur Lärmbeschränkung sind heute bereits Kindertagesstätten und Spielplätze. Künftig soll dieses Privileg auch für den Kindersport auf Sportanlagen gelten.
 
„Wir wollen, dass sich Mädchen und Jungen auf Sportanlagen frei bewegen und austoben dürfen und Sport und Spaß nicht ausgebremst werden", sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. „Aus unserer Sicht macht es keinen Unterschied, ob Kinderlärm von einem Spielplatz oder einem Sportplatz ausgeht. Es gibt also keinen Grund, an dieser Ungleichbehandlung festzuhalten und Kinderlärm auf Sportplätzen einzuschränken.“

Klare Regeln für Tiertransporte in Drittländer

Als weiteres Thema befasst sich der Bundesrat heute mit der Einschränkung von Tiertransporten in Drittländer. Im April hatte die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern in Landau beschlossen, den Tierschutz beim Export weiter auszuweiten. „Mit dem Beschluss haben wir den Bund gebeten, eine Informationsplattform zu schaffen, auf der valide tierschutzrelevante Erkenntnisse zu Transportrouten und Versorgungsstationen in Drittstaaten für die Vor-Ort-Behörden zugänglich gemacht werden", erklärt Heinen-Esser. Dadurch soll den Behörden ermöglicht werden, die Entscheidung über eine Transportgenehmigung auf der Grundlage einer verbesserten Erkenntnislage zu treffen. Ein aktueller Bundesratsantrag von Hessen und Rheinland-Pfalz greift diesen Beschluss auf.
 
In Nordrhein-Westfalen hatte Staatssekretär Dr. Heinrich-Bottermann Anfang März die beteiligten Wirtschaftsvertreter und Verbände zu einem Gespräch ins Umwelt- und Landwirtschaftsministerium eingeladen, um die Rahmenbedingungen für rechtssichere und tierschutzgerechte Tiertransporte von Rindern in Drittländer zu besprechen. Darauf aufbauend hat das Ministerium die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte in Drittstaaten nur dann abzufertigen, wenn zuvor validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem müssen die Transportunternehmen den Behörden vor Beginn des Transportes einen Echtzeit-Zugang zu den Daten der Navigationssysteme der Transportfahrzeuge gewähren.
 

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