Bund und Land setzen Förderung des Glasfaserausbaus in Nordrhein-Westfalen auch 2023 fort
Ministerin Neubaur: Wir geben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau den Vortritt und unterstützen die Kommunen bedarfsgerecht
Die Landesregierung tritt weiterhin für eine flächendeckende Versorgung mit Gigabitnetzen ein und beteiligt sich an der Finanzierung des neuen Förderprogramms des Bundes für den Glasfaserausbau, das am 1. April 2023 starten soll.
Die Versorgung von Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit leistungsfähigen Breitbandnetzen schreitet schnell voran. Inzwischen ist knapp ein Viertel aller Haushalte an das besonders leistungsstarke, sichere und nachhaltige Glasfasernetz angeschlossen. Die Landesregierung tritt weiterhin für eine flächendeckende Versorgung mit Gigabitnetzen ein und beteiligt sich an der Finanzierung des neuen Förderprogramms des Bundes für den Glasfaserausbau, das am 1. April 2023 starten soll.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Ich begrüße die Ankündigung des Bundes, die neue Förderung des Glasfaserausbaus im April zu starten. Die Landesregierung wird die Bundesmittel in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro jährlich bis 2025 kofinanzieren und so die Kommunen bedarfsgerecht unterstützen. Die Kommunen werden künftig allerdings die auch sonst üblichen Eigenanteile an den Förderprojekten leisten müssen, da das neue Programm wesentlich marktnäher ist. Mit den Vorgaben für das neue Förderverfahren geben Bund und Land dem eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Telekommunikationsunternehmen den Vortritt. Das ist gut und richtig, denn privatwirtschaftliche Projekte sind beim Glasfaserausbau schneller und kostenfrei für die öffentliche Hand. Die Netzbetreiber haben zudem für die kommenden Jahre bundesweit private Investitionen von 50 Milliarden Euro angekündigt. Wir nehmen sie beim Wort.“
Seit 2016 haben die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden in besonders schlecht mit Breitbandnetzen versorgten Lagen von hohen Förderquoten in Höhe von 90 Prozent bzw. 100 Prozent für Kommunen in der Haushaltssicherung profitiert. Damit war Nordrhein-Westfalen eines von wenigen Bundesländern, das die kommunalen Eigenanteile zum Teil vollständig übernommen hat. Mittlerweile dehnen sich die Fördermöglichkeiten aber auf privatwirtschaftlich lukrative Gebiete aus. Daher muss das Eigeninteresse der Kommunen an den Förderprojekten angemessen bei der Finanzierung berücksichtigt werden.
Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass die Förderung in den ländlichen Raum, aber auch in verdichtete städtische Gebiete fließt, falls dort absehbar private Investitionen ausbleiben sollten. Das Land fördert zudem Gigabitkoordinatorinnen und -koordinatoren, um den vorrangig privaten sowie den geförderten Glasfaserausbau in den Kreisen und kreisfreien Städten eng zu verzahnen.
Zum Hintergrund:
Das Kompetenzzentrum Gigabit.NRW informiert und vernetzt Kommunen und Telekommunikationsunternehmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau. Dafür erfasst es die Versorgung in Nordrhein-Westfalen und stellt sie adressscharf im Glasfaseratlas.NRW dar. Mit genauen Analysen können Kommunen für den privatwirtschaftlichen Ausbau geeignete Gebiete identifizieren und Netzbetreiber gezielt ansprechen. Die öffentliche Hand stellt weiterhin Mittel für den geförderten Glasfaserausbau dort zur Verfügung, wo der Markt an seine Grenzen stößt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gigabit.nrw.de
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