Bodenschutzpreis 2018: Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Juli
Umweltministerium und AAV schreiben den Preis in diesem Jahr zum vierten Mal aus. Das Flächenreycling steht im Fokus
Die Abgabefrist von Bewerbungen für den Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen wird verlängert. Das Umweltministerium und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung verlängern die Abgabefrist für Bewerbungen für den Bodenschutzpreis bis zum 31. Juli 2018. Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung wird am 12. November 2018 in Hattingen vergeben.
Die Abgabefrist von Bewerbungen für den Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen wird verlängert. Das Umweltministerium und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung verlängern die Abgabefrist für Bewerbungen für den Bodenschutzpreis bis zum 31. Juli 2018. Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung wird am 12. November 2018 in Hattingen vergeben.
Der Preis wurde im April dieses Jahres im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ gemeinsam von Umweltministerium und AAV ausgeschrieben. Er soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken.
2018 soll für den ausgelobten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling zur Schaffung neuer Flächen für Handwerk, Gewerbe und Industrie im Vordergrund stehen. Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2013 bis 2017 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen.
Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie zum Beispiel Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.
Letzter Einsendetermin für die Bewerbungsunterlagen ist der
31. Juli 2018.
Weitere Informationen unter: www.aav-nrw.de
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