Beschluss bei Ministerpräsidentenkonferenz: 16 Länder und der Bund unterstützen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau
Ministerpräsident Laschet: Die Gedenkstätte in Auschwitz ist Mahnmal unerträglichen Gräuels der NS-Verbrechen. Deutschland zeigt geschlossen Verantwortung und sichert den Erhalt der Gedenkstätte mit insgesamt bis zu 60 Millionen Euro
Am 27. Januar 2020 jährt sich zum 75. Mal der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Auch für nachfolgende Generationen müsse die Gedenkstätte als Mahnmal des unerträglichen Gräuels erhalten bleiben. Das haben die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der Bayerischen Vertretung in Berlin am 5. Dezember 2019 betont.
Am 27. Januar 2020 jährt sich zum 75. Mal der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau – ein zentrales Datum zur Erinnerung an die beispiellosen Menschheitsverbrechen der Shoa und den Terror während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Auch für nachfolgende Generationen müsse die Gedenkstätte als Mahnmal des unerträglichen Gräuels erhalten bleiben. Das haben die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der Bayerischen Vertretung in Berlin am 5. Dezember 2019 betont. Sie nehmen diese Verantwortung für die Sicherung der Gedenkstätte der Stiftung Auschwitz-Birkenau, als Symbol für den Holocaust, wahr und unterstützen diese gemeinsam mit dem Bund finanziell dauerhaft.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Rechtzeitig vor dem 75. Jahrestag der Befreiung des Lagers Auschwitz-Birkenau setzen Bund und Länder ein starkes Signal: Deutschland steht weiterhin uneingeschränkt zu seiner historischen Verantwortung. Wir werden die Gedenkstätte in Auschwitz gemeinsam auch in Zukunft erhalten, indem die 16 Länder insgesamt bis zu 30 Millionen Euro zum Kapitalstock der Stiftung beisteuern.“
In dem Beschluss beim Jahrestreffen der Regierungschefinnen und –chefs der Länder, den Nordrhein-Westfalen initiiert hatte, wird eine internationale Gebergemeinschaft zum Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau angestrebt. Deutschland soll bis zu 60 Millionen Euro in den Kapitalstock der Stiftung geben und diese Summe wird zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Zur Koordination und Umsetzung des Beschlusses werden das Auswärtige Amt und Nordrhein-Westfalen mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau eine so genannte Zustiftungsvereinbarung erarbeiten. „Für uns in Nordrhein-Westfalen, in dem heute die größte jüdische Gemeinschaft der Bundesrepublik lebt, ist die Mahnung und die Wahrung der Erinnerung an die Menschheitsverbrechen der Shoa und als Zeichen des entschlossenen Einstehens gegen Antisemitismus eine Verpflichtung“, so Ministerpräsident Armin Laschet.
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