Berufseinstiegsbegleitung wird fortgesetzt
Land und Bundesagentur für Arbeit einigen sich auf Fortsetzung und Ausweitung des Förderinstruments
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit haben eine Vereinbarung zur Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitung unterzeichnet.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit haben eine Vereinbarung zur Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitung unterzeichnet. Damit können Schülerinnen und Schüler auch im kommenden Schuljahr von dem bewährten Förderinstrument profitieren.
Die Berufseinstiegsbegleitung wurde bisher jeweils zur Hälfte durch ESF-Mittel des Bundes und die Bundesagentur für Arbeit getragen. Künftig übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen den Anteil des Bundes. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zeigt sich zufrieden: „Ich freue mich, dass wir die neue Vereinbarung nun unter Dach und Fach haben, insbesondere weil die Weiterfinanzierung für uns einen echten Kraftakt darstellt. Wir wollten aber das gute und hilfreiche Förderinstrument für Jugendliche mit schlechteren Startchancen auf jeden Fall erhalten. Das ist uns gelungen.“
Zur Zielgruppe gehören in diesem Schuljahr Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben, auf diesem Weg aber besondere Hilfestellung benötigen. Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt sie dabei bereits ab der Vorabgangsklasse. Das MAGS fördert die Schülergruppe des Schuljahres 2019/2020 aus ESF-Mitteln des Landes im zweistelligen Millionenbereich.
Während der bis zu 36-monatigen Betreuungsdauer kümmern sich die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vor allem um Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Zudem unterstützen sie die jungen Menschen mit sozialpädagogischer Kompetenz in akuten Krisensituationen und bei der Bewältigung von Konflikten. In den ersten Monaten der Ausbildung helfen sie zudem, sich im Berufsleben zurecht zu finden und Abbrüche zu vermeiden.
Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt die Fortsetzung und Ausweitung der Berufseinstiegsbegleitung in Nordrhein-Westfalen: „Berufseinstiegsbegleiter unterstützen seit Jahren tatkräftig und erfolgreich junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Viele dieser Jugendlichen hätten ohne diese Hilfe lange Umwege in Kauf nehmen müssen oder vielleicht gar keine Ausbildung aufgenommen. Die Berufseinstiegsbegleiter leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag: Ohne Ausbildung verschlechtern sich die Chancen junger Menschen auf eine gelungene berufliche Zukunft erheblich und NRW würde damit wichtige Fachkräfte von Morgen verlieren.“
Im vergangenen Schuljahr konnten knapp 5.300 Schülerinnen und Schüler von dem zu diesem Zeitpunkt noch von Bundesagentur für Arbeit und ESF-Mitteln des Bundes kofinanzierten Unterstützungsangebot profitieren. Für das kommende Schuljahr 2019/2020 vereinbarten das MAGS und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine Ausweitung auf 6.000 Plätze. Die Betreuung von Jugendlichen durch die Berufseinstiegsbegleitung beginnt am 1. Februar 2020. Sie umfasst eine Betreuungszeit von 18 Monaten während der Schulzeit und bis zu 18 Monaten nach der Schulzeit.
Für weitere Informationen können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen oder an die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit wenden.
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