Bayern und Nordrhein-Westfalen bemühen sich im Bundesrat um bessere Rahmenbedingungen für Start-ups
Pinkwart: Wir wollen die Gründerszene gerade in der Krise weiter stärken und ermutigen
Am 28. Mai befasste sich der Bundesrat zum zweiten Mal mit dem Fondsstandortgesetz. Bayern und Nordrhein-Westfalen nahmen diese Gelegenheit zum Anlass, erneut verbesserte Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups zu fordern.
Am 28. Mai befasste sich der Bundesrat zum zweiten Mal mit dem Fondsstandortgesetz. Bayern und Nordrhein-Westfalen nahmen diese Gelegenheit zum Anlass, erneut verbesserte Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups zu fordern.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart bedauern sehr, dass der von Bayern und Nordrhein-Westfalen gemeinsam eingebrachte Antrag nur in einem Punkt eine Mehrheit im Plenum fand.
Minister Pinkwart: „Das Fondsstandortgesetz ist nur ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings springt der Entwurf der Bundesregierung zu kurz, um den Gründerstandort Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen. Dazu müssen wir uns stärker an den Erfordernissen der Start-up-Szene orientieren.“
Minister Aiwanger: „Wir müssen die vielen Hürden für Start-ups senken und ihnen die Chance auf eine erfolgreiche Entwicklung in Deutschland geben. Nur so halten wir zukunftssichere Arbeitsplätze und Innovationen im Land.“
Abgelehnt wurde der aktuelle Entschließungsantrags von Bayern und Nordrhein-Westfalen bei:
• Einführung eines eigenen Steuerfreibetrags für Start-ups;
• Berücksichtigung von Start-ups bis zu einem Alter von 15 Jahren;
• Nachgelagerte Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung erst nach 15 Jahren;
• Berücksichtigung von schnell wachsenden (und damit bestimmte KMU-Schwellenwerte rasch übersteigende) Start-ups.
Zugestimmt wurde der einheitlichen Vorgehensweise im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Zielrichtung einer nachgelagerten Erfassung des geldwerten Vorteils.
Wesentliches Ziel des Fondsstandortgesetzes ist es, in Deutschland mehr privates Kapital für den Aufbau innovativer Unternehmen zu mobilisieren und eine Abwanderung erfolgreich gestarteter Gründer ins Ausland zu verhindern. Gleichzeitig soll mit besseren Rahmenbedingungen für Start-ups das Innovations- und Wachstumspotential der Wirtschaft effektiver genutzt werden. Die Start-up-Flächenländer Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen sich beim Bund und bei der EU für international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Start-ups ein.
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