Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote: „Extra-Zeit zum Lernen“
Ministerin Gebauer: Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Investitionen in die Bildungsgerechtigkeit
Das Schulministerium hat die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote sollen die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt ausgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Schulministerium hat die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote sollen die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt ausgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ ermöglichen wir eine Vielzahl von Angeboten, um unsere Schülerinnen und Schüler in der Pandemie und darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen. Diese Angebote können bewusst flexibel gestaltet werden, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Das bedeutet: Mit der Neuausrichtung bisheriger Angebote zum Programm ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ schaffen und sichern wir passgenaue Bildungs- und Betreuungsangebote, die dort ansetzen, wo Bedarf besteht – unter der Woche, am Wochenende und in den Ferien. Die 36 Millionen Euro, die für diese Angebote bereitstehen, sind eine ebenso notwendige wie sinnvolle Investition in die Bildungsgerechtigkeit und die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen.“
Mit Blick auf die Bedingungen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin folgende unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote finanziell gefördert:
- Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
- Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
- Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).
Es wurde eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut, sodass jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden erfolgen kann. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.
Auch Universitäten wurden als weitere Akteure in den Kreis der antragsberechtigten Träger aufgenommen. Diese können jetzt selbst Mittel beantragen und mit ihrer Expertise zusätzlich eigene Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien anbieten. So können sie sich unterstützend in die regionale Bildungslandschaft einbringen und zugleich Studierenden weitere Praxiserfahrungen ermöglichen.
Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Falls dies aufgrund eines Infektionsgeschehens vor Ort phasenweise nicht möglich sein sollte und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können, wird zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zugelassen.
Anträge können von interessierten öffentlichen und privaten Trägern sofort bei den Bezirksregierungen gestellt werden, sodass erste Maßnahmen auch schon vor den Osterferien beantragt und durchgeführt werden können. Die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen“ finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw.
Dort finden Interessierte auch die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bezirksregierungen.