Ausbildungsprogramm NRW: Gemeinsam mit Betrieben Chancen in der dualen Ausbildung schaffen
Landesregierung stellt rund 65 Millionen Euro für die Förderung von 4.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen bereit
Die Landesregierung startet ihr neues Ausbildungsprogramm NRW und stellt hierfür rund 65 Millionen Euro zur Verfügung. In den kommenden vier Jahren fördert das Programm jährlich rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen. Kooperationspartnerin ist die Bundesagentur für Arbeit.
Die Landesregierung startet ihr neues Ausbildungsprogramm NRW und stellt hierfür rund 65 Millionen Euro zur Verfügung. In den kommenden vier Jahren fördert das Programm jährlich rund 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen. Kooperationspartnerin ist die Bundesagentur für Arbeit.
„Eine abgeschlossene Ausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und der erste Schritt in eine erfolgreiche berufliche und private Zukunft. Dabei müssen wir die Chancen stärker betonen, die berufliche Bildung auch für die sogenannten ‚High Potentials‘ bietet“, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir müssen aber auch jenen die Chance auf eine Lehrstelle geben, deren Lebensweg nicht schnurstracks geradeaus verlief – insbesondere dort, wo der Ausbildungsmarkt einen starken Bewerberüberhang verzeichnet. Deshalb haben wir das Ausbildungsprogramm NRW ins Leben gerufen.“
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördert das Land ab dem
1. September Betriebe, die dort zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellen, wo eine für Bewerber ungünstige Lage auf dem Ausbildungsmarkt herrscht. Unternehmen, die solche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten beiden Jahren ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 400 Euro pro Monat. Die
Bundesagentur für Arbeit unterstützt das Programm, indem sie Jugendliche identifiziert, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer potentiell in Frage kommen.
Das Land finanziert zusätzlich eine begleitende Betreuung durch einen zertifizierten Bildungsträger, um die Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen und den Jugendlichen individuelle Hilfestellung zu geben. Diese sind bereits über das Interessensbekundungsverfahren des Ministeriums für das Ausbildungsjahr 2018/19 ausgewählt.
Insgesamt profitieren von dem Programm 41 Städte und Kreise mit einer Bewerber-Stellen-Relation ungünstiger als 1:1, das heißt, in diesen Städten und Kreisen gibt es mehr Bewerber als freie Ausbildungsplätze. Weitere Informationen zu Ihrer Region finden Sie im Anhang dieser Presseinformation.
Eckpunkte des Ausbildungsprogramms NRW
- Die Auswahl der AZAV-zertifizierten Bildungsträger (AZAV: Akkreditierungs- und Zulassungsversvordung Arbeitsförderung) ist im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt.
- Träger akquirieren zusätzliche Ausbildungsstellen bei Betrieben.
- Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor. Die Besetzung erfolgt im Zusammenwirken von Arbeitsagenturen und Jobcentern, Trägern und Ausbildungsbetrieben.
- Betriebe schließen reguläre Ausbildungsverträge mit Jugendlichen ab. Betrieb und Träger schließen einen Weiterleitungsvertrag ab.
- Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein.
- In den Regionalen Ausbildungskonsensen wurden „Positivlisten“ verabschiedet zu Ausbildungsberufen, die in der Region gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen.
- Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung förderfähig. Umlagefinanzierte Ausbildungen sind nicht förderfähig.
- Das Land zahlt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds in den ersten beiden Ausbildungsjahren einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung i.H.v. 400 Euro pro Monat.
- Die Jugendlichen im Programm werden vom Träger begleitet
(Finanzierung durch das Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds). Für eine ggf. länger dauernde Betreuung kann nach zwei Jahren eine Neubewilligung für maximal weitere zwölf Monate erfolgen.
- Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in förderfähigen Kreisen und Städten.
- Verteilung der Plätze auf alle Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen mit einer Bewerber-Stellen-Relation ungünstiger als 1:1.
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