Arbeitsschutz und Zoll stellen bei Kontrollen in NRW zahlreiche Verstöße in Gastronomie fest
146 Betriebe mit rund 3200 Beschäftigten wurden gemeinsam von den Behörden des Arbeitsschutzes und des Zolls überprüft
Das NRW-Arbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im letzten Quartal 2015 die Arbeitsbedingungen in 146 ausgewählten Gastronomiebetrieben unter die Lupe genommen. Bisher wurden bereits Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt knapp 35.000 Euro eingeleitet.
Das NRW-Arbeitsministerium hat in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im letzten Quartal 2015 die Arbeitsbedingungen in 146 ausgewählten Gastronomiebetrieben unter die Lupe genommen. Im Fokus standen für den Arbeitsschutz insbesondere die Überprüfung der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten. Die FKS prüfte dabei
nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter anderem die Sozialversicherungspflicht und die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Mindestlohngesetz. Die Arbeitsschutzverwaltung stellte in rund 80 Prozent der überprüften Betriebe Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest. Bisher wurden bereits Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt knapp 35.000 Euro eingeleitet.
„Durch überlange Arbeitszeiten sinkt nicht nur die Produktivität, sondern auch die Motivation der Beschäftigten; Fehlerquoten und Unfallrisiken steigen dabei. Überlange Arbeitszeiten wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus, ebenso wie fehlende Pausen- und Ruhezeiten. Die Ergebnisse lassen Aufklärungsbedarf in der Branche erkennen“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer, der zusammen mit Uwe Schröder, Präsident der Generalzolldirektion, in Düsseldorf die Überprüfungsergebnisse der in dieser Form ersten gemeinsamen Kontrollaktion vorstellte.
Dazu ergänzte Uwe Schröder: „Die Ergebnisse der Aktion zeigen aus Sicht der FKS keine besonderen Überraschungen; insbesondere im Bereich des Mindestlohnes. Die Arbeitgebenden haben die erforderlichen Arbeitszeitaufzeichnungen in aller Regel geführt.“ Die Prüfungen der FKS ergaben Unregelmäßigkeiten bei insgesamt 62 Arbeitgebenden und 41 Beschäftigten. Daraus ergaben sich bislang 9 Straf- und 15 Ord-nungswidrigkeitenverfahren gegen Beschäftigte und 12 Straf- und 41 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgebende. Überwiegend handelte es sich um sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverlet-zungen und die Beschäftigung bzw. Ausübung einer Beschäftigung oh-ne entsprechenden Aufenthaltstitel.
Die Betriebe, vom Imbiss über Systemgastronomie und Hotels bis zum Restaurant mit Auszeichnung, wurden entweder aufgrund von entspre-chenden Hinweisen auf Verstöße oder im Rahmen des Risikomanage-ments ausgesucht. Auf der Liste der über 300 Verstöße gegen das Ar-beitszeitgesetz stehen ganz oben die Nichtberücksichtigung von Ar-beitszeiten bei weiteren Arbeitgebern (37 Prozent), die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit (30,8 Prozent) sowie die Nichtgewäh-rung von Pausen und Mindestruhezeiten.
Die gemeinsame Überwachungsaktion wird von der FKS und dem nord-rhein-westfälischen Arbeitsministerium als Erfolg gewertet. „Die Zu-sammenarbeit war von beiden Seiten sehr konstruktiv. Ich kann mir eine Fortsetzung in dieser Form sehr gut vorstellen“, so das Fazit von Ar-beitsminister Rainer Schmeltzer zur gemeinsamen Aktion. So sieht das auch Uwe Schröder: „Die Prüfungen der FKS umfassen immer das gan-ze Spektrum der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsge-setz. Da ist es gut, Hand in Hand mit den Landesbehörden vorzugehen und so für Verwaltung, Arbeitgebende und Beschäftigte Synergieeffekte zu erzielen.“
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