70 Prozent der Baustellen in Nordrhein-Westfalen mit Sicherheitsmängeln!

Im Zuge der Überwachungsaktion „Bauen und Sanieren – aber sicher!“ dokumentierte der Landesarbeitsschutz zahlreiche Verstöße

10. Juli 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (ASV NRW) hat im Rahmen einer Schwerpunktaktion innerhalb von sechs Wochen mehr als 400 Baustellen überprüft und dabei teils eklatante Mängel festgestellt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (ASV NRW) hat im Rahmen einer Schwerpunktaktion innerhalb von sechs Wochen mehr als 400 Baustellen überprüft und dabei teils eklatante Mängel festgestellt. Der Fokus der Aktion lag auf Baustellen mit hoher Absturzgefährdung, wie beim Hochbau oder der Dach- und Fassadensanierung. Hier kommt es sehr häufig zu schweren oder sogar tödlichen Absturzunfällen.
 
Knapp 70 Prozent der Gerüste auf den besichtigten Baustellen wiesen Mängel auf. In knapp zwei Dritteln der Fälle war der Seitenschutz unvollständig und fehlte sogar ganz. In der Hälfte der Fälle war der Wandabstand zu groß und ein Drittel der Gerüste war nicht richtig verankert. Auch Auffangeinrichtungen wie zum Beispiel Netze bei Dacharbeiten waren häufig mangelhaft (auf 17 Prozent der Baustellen). Die Arbeitsschützer haben daher die Gerüste entweder ganz oder in den betroffenen Teilbereichen gesperrt und die Beseitigung der Mängel direkt vor Ort veranlasst.
 
Eine sehr hohe Absturzgefahr besteht jedoch nicht nur bei Arbeiten auf einem Gerüst, sondern auch an oder in einem Gebäude. So wurde in 80 Prozent der Fälle mangelhafte Absturzsicherung in diesem Bereich festgestellt. Konkret waren jeweils bei einem Drittel der Baustellen die Treppen, Wandöffnungen, Bodenöffnungen oder die oberen Etagen (Decken) eines Rohbaus unzureichend abgesichert. Die sogenannten Verkehrswege etwa über Baugruben oder Übergänge zwischen Gebäudeteilen waren in 40 Prozent der Fälle zu beanstanden. Auch hier war die erste Maßnahme der Arbeitsschützer die Sperrung der betroffenen Arbeitsbereiche bis zur Beseitigung der Mängel, die in der Regel direkt vor Ort veranlasst worden ist.
 
In 16 Prozent der Fälle waren die Mängel so eklatant, dass diese ein Bußgeld nach sich ziehen werden. In Einzelfällen wurden auch Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt, was an die zuständigen Behörden weitergegeben worden ist.
 
„Auch wenn wir im Moment viel über Digitalisierung und virtuelle Arbeitswelten reden, dürfen wir nicht vergessen: Es gibt noch viele körperlich herausfordernde und potenziell gefährliche Tätigkeiten, auf die wir für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes dringend angewiesen sind“, so Arbeits- und Arbeitsschutzminister Karl-Josef Laumann. „Leider kommt es in bestimmten Branchen immer wieder zu schweren Unfällen. Dies gilt gerade auf Baustellen, die wir uns deshalb bewusst für unsere erste Schwerpunktaktion 2018 ausgewählt haben.“ Laumann: „Angesichts des hohen Zeitdrucks, den der gegenwärtige Bauboom auslöst, muss der Schutz von Gesundheit und Leben der Beschäftigten auf den Baustellen oberste Priorität haben.“
 

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