60 Millionen Euro für das OGS-Helferprogramm im neuen Schuljahr
Ministerin Gebauer: Das Helferprogramm für die Grund- und Förderschulen wird fortgesetzt und ausgebaut
Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das im vergangenen Schuljahr gestartete OGS-Helferprogramm fortgesetzt und weiterentwickelt.
Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das im vergangenen Schuljahr gestartete OGS-Helferprogramm fortgesetzt und weiterentwickelt. Für das Schuljahr 2021/22 werden rund 60 Millionen Euro bereitgestellt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das OGS-Helferprogramm ist eine zupackende und willkommene Unterstützung für unsere Grund- und Förderschulen. Die durchweg positiven Rückmeldungen im vergangenen Schuljahr haben die Landesregierung darin bestärkt, das Programm zu verlängern und auszubauen. Die vielen helfenden Hände leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung pandemiebedingter Herausforderungen.“
Mit dem OGS-Helferprogramm können die Grund- und Förderschulen zusätzliches Personal, beispielsweise Übungsleitungen oder pädagogische Fachkräfte, für ihre Ganztags- und Betreuungsangebote einstellen. Möglich ist auch, bestehende Verträge aufzustocken. So können zusätzliche Angebote im Ganztag zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport oder soziales Lernen umgesetzt werden. Möglich sind auch weiterhin unterstützende Tätigkeiten im Kontext pandemiebedingter Mehraufwände, zum Beispiel bei der Umsetzung von Hygienekonzepten. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt je nach inhaltlicher Ausrichtung vor Ort. Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger.
Zusätzliche Personalmaßnahmen sind zum Beispiel in folgenden Bereichen möglich:
- Gestaltung des Betreuungs- und Bildungsangebots des Ganztags, unter anderem in den Bereichen Sport, kulturelle Bildung, soziales Lernen,
- Teil- und Gruppenangebote im Ganztag in Zusammenarbeit mit einer verantwortlichen Fachkraft im Ganztag,
- Begleitung bei Ausflügen,
- Vorbereitung von Veranstaltungen,
- Aufgrund der durch die Corona-Pandemie erhöhten hygienischen Versorgung der betreuten Schülerinnen und Schüler (häufigeres Händewaschen, Gruppenorganisation etc.),
- Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen,
- Im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Desinfektion, und anderes