Weitere Unterstützung für öffentliche und soziale Infrastruktur sowie Kommunen

Kabinett beschließt zweiten Nachtragshaushalt

21. April 2020
Weitere Unterstützung für öffentliche und soziale Infrastruktur sowie Kommunen

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat einen zweiten Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am Dienstag (21. April 2020) einen zweiten Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Nach den bereits im ersten Nachtragshaushalt von Ende März enthaltenen Haftungsfreistellungen von 5 Milliarden Euro für die gewerbliche Wirtschaft, weitet das Land seine Unterstützung nun auch auf die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie die Kommunen aus.
 
Die Landesregierung hat früh erklärt, alle Förderprogramme auf Bundesebene fortlaufend auf Lücken zu überprüfen, die spezifisch für Nordrhein-Westfalen geschlossen werden müssen. Die finanzwirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen in ihren Auswirkungen nicht nur die gewerbliche Wirtschaft, sondern auch Institutionen und Unternehmen der öffentlichen –  insbesondere auch der sozialen – Infrastruktur sowie die nordrhein-westfälischen Kommunen. Somit bestehen Lücken, die geschlossen werden müssen.
 
Das Landeskabinett hat daher beschlossen, der NRW.BANK zur Einrichtung und Durchführung dieser Förderprogramme Haftungsfreistellungen in Höhe von weiteren 10 Milliarden Euro zu gewähren, um maßgeschneiderte Programme für diese Bereiche zu entwickeln. Das 2. Nachtragshaushaltsgesetz wird noch im April in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Gesetz in einem normalen Beratungsverfahren beraten und verabschiedet werden kann.
 
Die NRW.BANK konzentriert sich in Abstimmung mit der Landesregierung auf die Felder, auf denen sie einen Mehrwert für Nordrhein-Westfalen erbringen kann. Ihre kreditwirtschaftlichen Unterstützungsangebote bestehen aus drei Säulen und werden in drei Programmen gebündelt:

  • Unterstützung öffentlicher und sozialer Infrastrukturen („InfrastrukturCorona“)
  • Unterstützung der nordrhein-westfälischen Kommunen („KommunalCorona“)
  • Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“)
 
„Die Entwicklungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass auch diese Bereiche in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Die nun vorgeschlagenen Ergänzungen bilden die Basis für eine schnelle und flexible Unterstützung durch die NRW.BANK von denjenigen, die bisher noch nicht in ausreichender Weise Zugang zu frischen Liquiditätsmitteln hatten“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
„Die Instrumente sind passgenau Hilfen für die Kommunen in der Krise. Damit beweist die Landesregierung, dass sie die Städte, Gemeinden und Kreise nicht im Stich lässt, sondern einen Rahmen bietet, in dem die Auswirkungen der Pandemie erfolgreich bekämpft werden können“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. „Den absehbaren Einnahmeverlusten der Kommunen kann nun schnell und verlässlich gegengesteuert werden. NRW hilft!“
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Kommunal-Corona

Aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbußen und drohender Verluste stellen aktuell zahlreiche Unternehmen bei den zuständigen Steuer- bzw. Finanzämtern Anträge auf Herabsetzung ihrer Vorauszahlungen bzw. auf Stundung bei den Steuern. Speziell im Hinblick auf die beiden fiskalisch bedeutsamsten kommunalen Steuereinnahmearten, die Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, ist daher kurzfristig mit einer gravierenden Verringerung der kommunalen Einnahmen zu rechnen. Darüber hinaus drohen auf der Aufwandsseite weitere krisenbedingte Verschlechterungen für die kommunalen Haushalte.
 
Um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten, soll die NRW.BANK den Kommunen eine aus zwei Teilen bestehende Unterstützung anbieten: Zum einen verlängert die NRW.BANK ihre fälligen Liquiditätskredite an die Kommunen und zum anderen stellt sie ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des normalen Geschäfts zur Verfügung. Für diese Sonderkontingente erhält die NRW.BANK vom Land eine zusätzliche Haftungsfreistellung in dem Programm „KommunalCorona“ bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro.

Infrastruktur-Corona

Die Institutionen der öffentlichen – insbesondere auch sozialen – Infrastruktur sind von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise betroffen. Für diese Zielgruppe gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau des Bundes gegenwärtig keine Unterstützungsangebote, die eine Risikoentlastung der durchleitenden Hausbank vorsehen. Daher wird die NRW.BANK kurzfristig ein neues Förderangebot mit Haftungsentlastung in Höhe von 80 Prozent für die jeweilige Hausbank für deren Betriebsmittelkredite etablieren und dabei auf den Strukturen des bestehenden Programms NRW.BANK.Infrastruktur aufbauen.
 
Antragsberechtigt sein sollen hier Institutionen, die im Bereich der öffentlichen und sozialen Infrastruktur tätig sind:
  • Kommunale Unternehmen (z.B. Flughäfen, Häfen, Verkehrsgesellschaften),
  • Gemeinnützige Organisationsformen – unabhängig von deren Träger (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime) und
  • Gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren (z.B. ambulante Pflegedienste, Betreiber von Kitas).
 
Hierfür ist eine zusätzliche Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.BANK in Höhe von 5 Milliarden Euro geplant, damit die NRW.BANK die zu erwartende Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann.
 
Für die Haftungsfreistellungen in den Programmen „InfrastrukturCorona“ und „KommunalCorona“ sind entsprechende haushaltsgesetzliche Ermächtigungen erforderlich, die mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 geschaffen werden sollen.

UniversalCorona

Zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“) wurden bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt fünf Milliarden Euro als Förderprogramm der NRW.Bank bereitgestellt.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich begrüße sehr, dass jetzt mit dem Unterstützungsprogramm UniversalCorona der NRW.BANK auch junge Gründerinnen und Gründer adressiert werden, die weniger als drei Jahre am Markt sind. Und bei aller öffentlichen Schelte der Banken, die angeblich zu zögerlich bei der Kreditvergabe an den Mittelstand sind, kann ich anerkennend sagen: Allein die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen haben seit Ende März schon weit mehr als eine halbe Milliarde Euro an KfW-Unternehmerkrediten ausgereicht.“

Hintergrund

Mit dem kürzlich verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurde bereits eine Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.BANK in Höhe von 5 Milliarden Euro geschaffen, damit die NRW.BANK die zu erwartende Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann. Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Hier sollen primär diejenigen unterstützt werden, denen aktuell der Zugang zu Krediten nicht möglich ist.
 
Das Haushaltsvolumen 2020 beträgt unverändert 80,2 Milliarden Euro. Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufgestellt und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorgesehen.

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