Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Digitalisierung der Landesverwaltung
Minister Pinkwart: Digitalisierung wird viele Behördengänge überflüssig machen
Der Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen wird immer digitaler. Damit künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen bequem auf rein digitalem Weg beantragt werden kann, treibt Nordrhein-Westfalen die Digitalisierung der Verwaltung voran.
Der Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen wird immer digitaler. Damit künftig eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen bequem auf rein digitalem Weg beantragt werden kann, treibt Nordrhein-Westfalen die Digitalisierung derVerwaltung voran. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 6. August auf der Onlineplattform www.beteiligung.nrw.de zum Referentenentwurf der Landesregierung äußern, der die Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung vorsieht.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Unser Ziel ist es, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger so unkompliziert wie möglich zu machen. Dazu gehört, dass wir mithilfe der Digitalisierung viele Behördengänge überflüssig machen, weil Bürgerinnen und Bürger die Angelegenheiten mit ihrer Verwaltung online regeln können. Die Landesregierung baut hierzu mit dem vom Digitalisierungsministerium koordinierten Gesetzesvorhaben zahlreiche Schriftformerfordernisse in Fachgesetzen und -verordnungen ab, um Verwaltungsprozesse zu erleichtern und zu beschleunigen.“
Durch den Gesetzentwurf im Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen wird für alle Verwaltungsverfahren klargestellt, dass dort, wo es möglich ist, statt der Papierform elektronische Verfahren eingesetzt werden sollen. So sollen beispielsweise Ausbildungs- und Prüfungsordnungen dahingehend geändert werden, dass Unterlagen und Anträge nicht mehr schriftlich eingereicht werden müssen. Juristinnen und Juristen können beispielsweise künftig den Antrag auf Zulassung zum Notenverbesserungsversuch im Zweiten Staatsexamen elektronisch stellen. Im Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen wird zudem klargestellt, dass der Antrag auf Informationszugang künftig auch per E-Mail erfolgen kann. Auch im Freizeitbereich sind Erleichterungen geplant. So kann beispielsweise die Fischereierlaubnis künftig per E-Mail beantragt werden.
Außerdem soll eine Experimentierklausel in das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Aufgrund dieser Klausel können die Ministerien und der Ministerpräsident Bereiche in ihrer Zuständigkeit identifizieren, in denen sie für einen befristeten Zeitraum zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung und zur Fortentwicklung des E-Governments Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen wollen. Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: „Hierdurch können Erkenntnisse zu neuen und flexibleren Formen der Aufgabenerledigung gewonnen werden, die in die weitere Ausgestaltung der Digitalisierung der Landesverwaltung einfließen sollen.“
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist ein zentraler Baustein der Open-Government-Strategie Nordhrein-Westfalen. Die Möglichkeit zur Teilhabe unterstützt eine lebendige Demokratie und ermöglicht der Regierung sowie den Verwaltungen, effizienter und im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten. Das Portal Beteiligung.NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern deshalb die Möglichkeit, sich aktiv und digital in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen.
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