Ministerin Löhrmann: Sprachförderung ist ein wichtiger Schlüssel für eine gute Integration

Zwei Millionen Euro für die Sprachförderung von Flüchtlingen in der Weiterbildung – Antragsphase startet heute

25. Januar 2016

Für zusätzliche Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren stellt das Land in diesem Jahr zwei Millionen Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung.

Schule und Bildung

Für zusätzliche Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren stellt das Land in diesem Jahr zwei Millionen Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung. Das sind 1,5 Millionen Euro mehr als in 2015. Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte: „Ich freue mich, dass bereits innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Weiterbildungseinrichtungen diese Sprachfördermaßnahmen angeboten haben. Die Landesregierung hat auf die hohe Resonanz reagiert und die Mittel für 2016 gegenüber 2015 vervierfacht. Damit schaffen wir in NRW schnell und effektiv neue Perspektiven für Zuwanderinnen und Zuwanderer. Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine gute Integration, das gilt für jedes Alter.“

Alle Volkshochschulen und die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen können die Mittel beantragen. Gefördert werden sollen Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, die in diesem und im letzten Jahr neu zugewandert sind, über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen und von der Teilnahme an den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgeschlossen sind. „Wir wollen mit diesem Angebot ein lebensnahes und alltagsorientiertes erstes Sprachhandeln ermöglichen. Das ist die Voraussetzung dafür, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können“, betonte Ministerin Löhrmann.

Mit den Mitteln können 2016 rund 500 zusätzliche Sprachkurse eingerichtet werden. Die erste von zwei Antragsrunden bei Bezirksregierung Düsseldorf beginnt mit dem heutigen Tag und endet am 5. Februar für Kurse, die ab 1. April beginnen.

Die zweite Antragsrunde beginnt am 27. Juni und endet am 8. Juli für Kurse, die im September beginnen. Schulministerin Löhrmann: „Wir haben die Antragsphasen bewusst über einen längeren Zeitraum angesetzt. Auch Einrichtungen, die einen etwas längeren Vorlauf benötigen, sollen ausreichend Zeit haben, einen Antrag fristgemäß einzureichen.“

Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter www.brd.nrw.de zur Verfügung.

Kontakt

Pressekontakt

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-3505
E-Mail: presse [at] msb.nrw.de

Bürgeranfragen

Schule und Bildung

Telefon: 0211 5867-40
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de