Minister Laumann: Gegen den Teufelskreis aus Sucht und Wohnungslosigkeit
Neuer Baustein in der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit: Zwei Millionen Euro für aufsuchende Suchtberatung bei Obdachlosen
Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann baut die Suchtberatung für obdachlose Menschen in Nordrhein-Westfalen aus.
Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann baut die Suchtberatung für obdachlose Menschen in Nordrhein-Westfalen aus. Mit jährlich zwei Millionen Euro fördert das Land ab 2020 die ambulante Suchthilfe insbesondere in Städten mit hoher Wohnungslosigkeit. Damit startet der Minister den zweiten Baustein der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“.
„Mehr als jeder zweite obdachlose Mensch ist suchtkrank“, so Minister Laumann. „Und oft ist es ein Teufelskreis. Drogen und Sucht können zum Verlust der Wohnung führen. Wohnungslosigkeit und die damit verbundenen Probleme wiederum verschärfen häufig eine Suchtproblematik. Insbesondere für Menschen, die entweder obdachlos oder in Notunterkünften untergebracht sind, brauchen wir eine gezielte, aufsuchende Suchtberatung.“
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat jetzt eine Ausschreibung veröffentlicht, nach der Träger von Sucht- und Drogenberatungsstellen Gelder für zusätzliche Personalstellen inklusive Sachkosten beantragen können. „Damit wollen wir zweierlei erreichen“, so der Minister. „Zum einen den Ausbau insbesondere der aufsuchenden Suchtberatung für obdachlose Menschen. Zum anderen brauchen wir eine engere Zusammenarbeit der Suchtberatung mit den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und den mobilen medizinischen Diensten.“
Die Ausschreibung richtet sich zunächst an die 20 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, in denen besonders viele Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Nach der nordrhein-westfälischen Wohnungslosenstatistik sind das: Köln, Düsseldorf, Kreis Mettmann, Dortmund, Rhein-Kreis Neuss, Münster, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Gütersloh, Kreis Recklinghausen, Essen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Steinfurt, Bielefeld, Kreis Herford, Kreis Borken, Bochum, Wuppertal, Kreis Wesel und Bonn (Stand 30. Juni 2018).
In Köln und Düsseldorf können wegen der großen Zahl betroffener Menschen jeweils zwei Personalstellen gefördert werden, in allen anderen Städten und Kreisen jeweils eine Stelle. Anträge aus den besonders betroffenen Städten und Kreisen werden bis 31. März 2020 mit Priorität behandelt, danach können sich auch andere Städte und Kreise um die verfügbaren Mittel bewerben. (www.mags.nrw, www.landesstellesucht-nrw.de)
Angestrebt wird auch eine enge Zusammenarbeit der Suchtberaterinnen und -berater mit den sogenannten „Kümmerern“, die im Rahmen des ersten Bausteins der Landesinitiative eingestellt wurden. Im Zuge einer Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft, die Wohnungen zur Verfügung stellen will, fördert das Land in 20 Städten und Kreisen die Einstellung von Sozialarbeitern und Immobilienkaufleuten. Sie sollen sich darum kümmern, dass Menschen ihre Wohnung gar nicht erst verlieren. Und sie sollen wohnungslose Menschen in Wohnraum vermitteln und sie dort auch weiter betreuen.
Für die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stehen beträchtliche zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Mittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit sind von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 4,85 Millionen Euro im Jahr 2019 erhöht worden und sollen im Jahr 2020 um weitere 2 Millionen Euro steigen.
Infos zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ und die Wohnungslosenstatistik finden Sie hier: www.mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit
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