Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!”: Förderung der „Kümmerer”-Projekte gegen Wohnungslosigkeit wird fortgeführt
Minister Laumann: Der Kampf gegen Wohnungslosigkeit bleibt ein Schwerpunkt der Sozialpolitik der Landesregierung – auch in Zeiten knapper Kassen
Der neue Förderaufruf im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird für den Zeitraum vom 1. März 2025 bis 31. Dezember 2027 die Fortführung der „Kümmerer“-Projekte sowie die Entwicklung neuer Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen sicherstellen.
Die Landesregierung hat beschlossen, die erfolgreiche Arbeit der „Kümmerer”-Projekte im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ bis Ende 2027 fortzusetzen. Der neue Förderaufruf im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird für den Zeitraum vom 1. März 2025 bis 31. Dezember 2027 die Fortführung der „Kümmerer“-Projekte sowie die Entwicklung neuer Projekte zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen sicherstellen. Der Aufruf richtet sich landesweit an alle Kreise und kreisfreien Städte, deren aktuelle Förderung zum 28. Februar 2025 ausläuft und auch an jene Kreise und kreisfreien Städte, die bisher noch keine „Kümmerer“-Projekte umgesetzt haben. Mit dem aktuellen Förderaufruf stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Einsatz von ESF- und Landesmitteln für den Förderzeitraum von 2025 bis 2027 weiterhin jährlich Fördermittel in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro für die oben genannten Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.
„Wir werden bei der Landesinitiative ‚Endlich ein ZUHAUSE!‘ nicht lockerlassen. Die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eines der zentralen sozialpolitischen Anliegen. Obdachlosigkeit ist mit die schlimmste Form der Armut. Gerade die Schwächsten und Bedürftigen in unserer Gesellschaft leiden unter den Auswirkungen der Krisen besonders stark. Daher werden wir hier auch weiterhin einen absoluten Schwerpunkt setzen, um die betroffenen Menschen zu unterstützen”, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Innerhalb der seit 2019 durch die Landesregierung geförderten „Kümmerer“-Projekte kümmern sich Fachleute der Sozialarbeit und Immobilienfachleute sowohl um jene Menschen, denen ein Wohnungsverlust droht, als auch um solche, die nach einer Phase der Obdach- oder Wohnungslosigkeit wieder dauerhaft in reguläre Wohnungen vermittelt werden sollen. Für die betroffenen Haushalte, aber auch für Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Einzelvermieter stehen die „Kümmerer“ als Ansprechpartner bei Problemen oder als Unterstützung beim Wohnungserhalt bereit. Dieses Konzept hat sich in den letzten Jahren als Erfolgsmodell bewiesen. Seit Beginn der Landesinitiative konnten so beispielsweise landesweit der Eintritt von Wohnungslosigkeit durch eine frühzeitige Beratung für insgesamt 9.590 Personen abgewendet werden. Darüber hinaus wurden mindestens 7.124 Wohnungen projektübergreifend erfolgreich an Haushalte in Wohnungsnotlagen vermittelt.
Weitere Informationen können dem am 9. September 2024 im Rahmen der ESF-Förderphase 2021-2027 veröffentlichten Aufruf entnommen werden: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe
Für die verbleibenden 22 „Kümmerer”-Projekte, deren Projektlaufzeit noch bis zum 31. Dezember 2025 gesichert ist, soll es im kommenden Jahr ebenfalls einen Aufruf zur Fortführung geben.
Hintergrund
Im Kampf gegen die Wohnungslosigkeit unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit der im Jahr 2019 gestarteten Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt 13,3 Millionen Euro im Jahr 2022 und auf rund 15,6 Millionen für die Jahre 2023 und 2024. Die Kümmerer-Projekte werden im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ durchgeführt.
Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“: https://www.mags.nrw/endlich-ein-zuhause
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