Land und Kommunen entlasten Eltern
Beiträge für Kindertagesbetreuung und Offene Ganztagsschule für Mai werden ausgesetzt
Um diese Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen wie bereits im April auch im Monat Mai erneut landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen.
Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung und stellt insbesondere für Eltern von Klein- und Grundschulkindern besondere Belastungen dar. Um diese Eltern in der aktuellen Situation zu unterstützen, verzichten das Land und die Kommunen wie bereits im April auch im Monat Mai erneut landesweit auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen. Damit müssen die Eltern, unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots, auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge aufbringen.
Der stellvertretende Ministerpräsident, Kinder- und Familienminister Joachim Stamp sagte: „Wir haben die Notbetreuung ausgeweitet und seit dem heutigen Tag auch für die Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden erweitert. Dennoch steht das Angebot der Kindertagesbetreuung und Offenen Ganztagsschule dem Großteil der Familien nicht zur Verfügung. Darum wollen wir die Familien noch einen weiteren Monat von den Beiträgen entlasten. Gleichzeitig arbeiten wir an Konzepten, wie wir die Bildungsangebote für unsere Kinder in vielen kleinen Schritten wieder öffnen können.“
Kommunalministerin Ina Scharrenbach erklärte: „Wir haben gemeinsam mit den Kommunen erneut eine faire Vereinbarung im Sinne der Familien in Nordrhein-Westfalen gefunden. Die Landesregierung hat in dieser schwierigen Zeit die weitere Finanzierung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zugesagt und wir sind bereit, die Hälfte der ausfallenden Elternbeiträge von den Kommunen zu übernehmen. Dies ist ein starkes Zeichen für gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen.“
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte: „Der Beschluss bedeutet, dass auch die Eltern von Beiträgen für die OGS, die Übermittagsbetreuung sowie weitere Betreuungsformen für den Monat Mai entlastet werden.“
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