Land, Stadt und DUH einigen sich außergerichtlich auf einen Vergleich im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Aachen

26. Oktober 2020
PHB Autobahn Brücke Luftqualität Verkehr

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Aachen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Aachen beendet.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Aachen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Aachen beendet. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid verständigt und werden nun gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Erledigung des Rechtsstreits erklären.
 
„Die heute verkündete Einigung über die Luftreinhalteplanung Aachen ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die Luftqualität und die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Nordrhein-Westfalen. Unser Ziel ist es, mit effektiven Luftreinhalte-Maßnahmen und ohne Fahrverbote sicherzustellen, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 μg/m³ Luft an allen Messstandorten Nordrhein-Westfalens zeitnah eingehalten wird", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Damit konnte für insgesamt 13 von 14 Klageverfahren der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein Vergleich erzielt werden. Neben Aachen gilt dies für die Städte Köln, Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren, Paderborn, Oberhausen und Wuppertal. Noch nicht abgeschlossen ist das Verfahren zum Luftreinhalteplan Düsseldorf.
 
In dem Verfahren zum Luftreinhalteplan Aachen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 31. Juli 2019 ein Urteil gefällt, gegen das Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wurde. Obwohl das Urteil des OVG somit noch nicht rechtskräftig war, hat die Stadt Aachen unmittelbar weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Verkehrslenkung, im Bereich des ÖPNV sowie die die Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf einem Teilabschnitt der Monheimsallee.
 
Diese Maßnahmen zeigen bereits heute deutliche Wirkung. Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstellen im Stadtgebiet liegen derzeit unter dem Grenzwert von 40 μg/m³ Luft. Deshalb ist davon auszugehen, dass dieser Wert auch in den Jahren 2020 und 2021 eingehalten wird.
 
Gisela Walsken, Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Köln: „Wir freuen uns, dass der juristische Streit beigelegt ist und Klarheit herrscht. Die Vergleichsgespräche haben gezeigt, dass Land und Stadt parallel zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen die richtigen Maßnahmen entwickelt haben. Bei konsequenter Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird der Jahresgrenzwert nunmehr an allen Stellen im Stadtgebiet von Aachen eingehalten werden können.“
 
Marcel Philipp, Oberbürgermeister der Stadt Aachen: „Mit dem Vergleich können unsere laufenden Maßnahmen weitergeführt werden. Das ist eine erfreuliche Bestätigung für die Strategie unseres Luftreinhalteplans und reiht sich auch hervorragend in unser kürzlich vom Rat der Stadt verabschiedetes Klimaschutzkonzept ein.“
 
Mit dem aktuellen Vergleich wird ein langjähriger Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Aachen ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet Aachen angeordnet hatte. In dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen.
 
Der außergerichtliche Erörterungstermin fand am 29. September 2020 statt. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Aachen und der DUH wurden einvernehmlich und verbindlich Maßnahmen festgelegt, die die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes sicherstellen. Kern des Vergleichs sind die bereits umgesetzten Maßnahmen. Der Stadt Aachen war es darüber hinaus wichtig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen sie von den Maßnahmen gegebenenfalls abweichen kann. Vereinbart wurde, dass dies dann möglich ist, wenn der Stickstoffdioxid-Jahreswert zwei Jahre lang zehn Prozent unterhalb des Grenzwertes von 40 μg/m³ Luft liegt. Die Regelung gilt ausschließlich für Aachen und ist somit nicht übertragbar auf andere Luftreinhaltepläne.
 
Ministerin Heinen-Esser hob die Anstrengungen der Bezirksregierung Köln und der Stadt Aachen hervor und bedankte sich bei allen Beteiligten. Darüber hinaus betonte die Ministerin die vermittelnde Rolle des Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster a.D. Professor Dr. Max-Jürgen Seibert, der sich bereit erklärt hatte, nach seiner Pensionierung im Mai dieses Jahres die außergerichtliche Vergleichsverhandlung zu moderieren.
 
Eckpunkte des Vergleichs
In dem Vergleich wurden unter anderem folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Maßnahmen mit besonderem Effekt für die zentrale Innenstadt wie insbesondere Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf einem Teilabschnitt der Monheimsallee 
  • Maßnahmen mit besonderem Effekt für verschiedene NO2-Belastungsschwerpunkte wie Verkehrslenkungsmaßnahmen auf der Monheimsallee, der Jülicher Straße und auf dem Adalbertsteinweg 
  • Maßnahmen mit stadtweitem Effekt wie
    • Förderung des Radverkehrs durch Ausbau des Radwegenetzes,
    • der Fahrradinfrastruktur sowie Verbesserung des Serviceangebotes,
    • Ausbau der Elektro-Mobilität,
    • Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für Berufspendler und Einkaufsverkehr,
    • Umstellung der Busflotte auf Euro VI bzw. Elektro-Antrieb.
 

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