Kabinett bestellt Thorsten Hoffmann zum Polizeibeauftragten
Minister Reul: Ich wünsche mir, dass er ein echter Anwalt für unsere Polizistinnen und Polizisten wird
Das Landeskabinett hat den Dortmunder Thorsten Hoffmann zum ersten Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt. Der langjährige Polizeibeamte und ehemalige Bundestagsabgeordnete soll sich in Zukunft als unabhängiger und weisungsfreier Ansprechpartner um die Sorgen und Nöte der rund 50.000 Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Polizei kümmern.
Das Landeskabinett hat den Dortmunder Thorsten Hoffmann in seiner heutigen Sitzung zum ersten Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt. Der langjährige Polizeibeamte und ehemalige Bundestagsabgeordnete soll sich in Zukunft als unabhängiger und weisungsfreier Ansprechpartner um die Sorgen und Nöte der rund 50.000 Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Polizei kümmern. „Ich wünsche mir, dass der Polizeibeauftragte ein echter Anwalt für unsere Polizistinnen und Polizisten wird: Sachkundig, engagiert und durchsetzungsstark“, sagte Innenminister Herbert Reul im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Thorsten Hoffmann bringt mit seiner großen Erfahrung sowohl in der Polizei als auch in der Politik dafür die passenden Voraussetzungen mit.“
Der 58-Jährige Hoffmann trat 1980 in den Dienst der nordrhein-westfälischen Polizei ein. Während seiner Dienstzeit sammelte der Diplom-Verwaltungswirt (FH) unter anderem Erfahrungen im Objektschutz, in einer Einsatzhundertschaft und bei der Kriminalpolizei. Zuletzt war der Polizeihauptkommissar im Polizeipräsidium Dortmund als Leiter der Autobahnwache Bochum eingesetzt. Hoffmann gehört seit 1999 dem Rat der Stadt Dortmund an. Von 2015 bis 2017 war das CDU-Mitglied zudem Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Dort war Hoffmann Mitglied des Innenausschusses.
Mit der Bestellung des Polizeibeauftragten setzt die Landesregierung ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Polizeibeauftragte wird im Innenministerium direkt beim Minister angesiedelt. Er ist an Weisungen nicht gebunden und wird nach pflichtgemäßem Ermessen allein auf Grund eigener Entscheidung tätig. Alle Angehörigen der NRW-Polizei können sich jederzeit und ohne Einhaltung des Dienstweges mit Anregungen, Einwendungen und Hinweisen an ihn wenden. Einmal im Jahr wird der Polizeibeauftragte den Abgeordneten des Landtags schriftlich über seine Tätigkeit berichten.