Die Landesregierung stärkt den fairen Ausgleich zwischen Wirtschaftlichkeit und Naturschutz in der Landwirtschaft. Dazu gehört auch, dass landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit haben, einen finanziellen Ausgleich zu beantragen, wenn sie vom Anwendungsverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten betroffen sind.