Die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, haben die Möglichkeit, ab dem 12. April auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anzubieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kosten.