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  • Pressemitteilung
  • 05.09.2014

Wegen der unvorhersehbaren Fälle von Masern und Windpocken in Unterbringungseinrichtungen des Landes nimmt NRW kurzfristig keine zusätzlichen Flüchtlinge mehr auf. In einigen Fällen wurden in verschiedenen Unterbringungseinrichtungen des Landes diese Krankheiten diagnostiziert. „Deshalb haben wir mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart, die für NRW vorgesehenen Zuweisungen ab kommenden Montag für fünf Tage vorübergehend teilweise auszusetzen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. Ein Aufnahmestopp ist - wie zuletzt in Baden-Württemberg und aktuell in Bayern - ein übliches Verfahren bei Eintritt von besonderen Ausnahmesituationen.

Das Land fördert spezielle Beratungs- und Hilfeprogramme für weibliche Flüchtlinge, die durch Gewalterfahrungen traumatisiert sind

Gefördert werden neben Schulungen für professionell und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen auch niedrigschwellige Beratungsangebote von traumatisierten Flüchtlingsfrauen sowie Kurz- und Akuttherapien.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster fordert Nachbesserungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hat Bescheide des Landes aus dem Jahr 2016 aufgehoben, mit denen anerkannte Schutzberechtigte verpflichtet worden waren, ihren bisherigen Wohnsitz beizubehalten. Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des §12a Aufenthaltsgesetz hat das OVG Münster indes bestätigt.

NRW setzt große Hoffnung in schnellere Asylverfahren

NRW-Innenminister Ralf Jäger sieht in den Beschlüssen des Flüchtlingsgipfels ein klares Signal, dass der Bund endlich seine Verantwortung bei der Bewältigung der riesigen Herausforderung übernehme. Der Innenminister begrüßt zudem, dass der Bund den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um eine Milliarde Euro erhöht. „Wir reichen den NRW-Anteil von 216 Millionen Euro eins zu eins an die Kommunen weiter“, erklärte Jäger.

Die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, haben die Möglichkeit, ab dem 12. April auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anzubieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kosten.