NRW startet Aufnahmeprogramm für weitere 1.000 syrische Flüchtlinge / Innenminister Jäger: „Angesichts der dramatischen Lage in Syrien ist schnelle Hilfe geboten“

26. September 2013
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Nordrhein-Westfalen nimmt zusätzlich zum bundesweit beschlossenen Kontingent von 5.000 Schutzbedürftigen weitere 1.000 syrische Flüchtlinge auf. Eine entsprechende Anordnung des NRW-Innenministeriums ist jetzt an die Ausländerbehörden des Landes gegangen. Sie ermöglicht es hier lebenden Syrern oder deutschen Staatsangehörigen, syrische Familienangehörige zu sich zu holen. „Auf diese Weise können wir ganz konkret helfen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Die Situation in Syrien und den Nachbarstaaten der Arabischen Republik spitzt sich täglich zu. Die Sorge der bei uns lebenden Menschen mit syrischen Wurzeln um ihre im Krisengebiet verbliebenen Verwandten ist groß. Da ist schnelle Hilfe geboten.“

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:

Nordrhein-Westfalen nimmt zusätzlich zum bundesweit beschlossenen Kontingent von 5.000 Schutzbedürftigen weitere 1.000 syrische Flüchtlinge auf. Eine entsprechende Anordnung des NRW-Innenministeriums ist jetzt an die Ausländerbehörden des Landes gegangen. Sie ermöglicht es hier lebenden Syrern oder deutschen Staatsangehörigen, syrische Familienangehörige zu sich zu holen. „Auf diese Weise können wir ganz konkret helfen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Die Situation in Syrien und den Nachbarstaaten der Arabischen Republik spitzt sich täglich zu. Die Sorge der bei uns lebenden Menschen mit syrischen Wurzeln um ihre im Krisengebiet verbliebenen Verwandten ist groß. Da ist schnelle Hilfe geboten.“

Die Aufnahmeanordnung ermöglicht es, Aufenthaltserlaubnisse an syrische Flüchtlinge zu erteilen, die die Einreise zu ihren in NRW lebenden Verwandten ersten und zweiten Grades beantragen. Der Familiennachzug setzt voraus, dass die Verwandten in NRW die deutsche Staatsangehörigkeit oder als syrische Staatsangehörige einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und zumindest seit dem 1. Januar 2013 ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Aufnehmenden vor der Einreise ihrer Angehörigen verpflichten, für deren Unterbringung und Lebensunterhaltskosten - mit Ausnahme etwaiger Krankheitskosten - aufzukommen. „Viele der bei uns lebenden Syrer sind gut integriert und bereit, einen Beitrag zur Versorgung ihrer Verwandten zu leisten“, erklärte der Minister. „Um effektive Hilfe zu ermöglichen, dürfen die Hürden aber auch nicht zu hoch liegen.“

Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst auf zwei Jahre befristet und berechtigt zur Arbeitsaufnahme. Gemeinden, in denen syrische Familienangehörige nach der heute getroffenen Regelung Aufnahme finden, werden bei der Zuweisung von Asylbewerbern entsprechend der Anzahl der aufgenommenen Angehörigen entlastet.

Auch der in NRW geltende Abschiebungsstopp für syrische Flüchtlinge wurde für weitere sechs Monate verlängert. „Rückführungen in ein Land, in dem ein Regime mit beispielloser Brutalität gegen die Menschen vorgeht, sind nicht zu verantworten“, erklärte Jäger. „Der geltende Abschiebungsstopp ist ein wichtiges Signal und gibt den Betroffenen Rechtssicherheit: Diese können sich darauf verlassen, dass während der Geltungsdauer keine Rückführungen nach Syrien stattfinden werden“, unterstrich der Minister.

Für in NRW lebende Verwandte, die ihren syrischen Angehörigen den Nachzug ermöglichen wollen, hat das Ministerium die zentrale Rufnummer 0211/871-3000 eingerichtet. Die Rufnummer ist ab dem 30. September 2013 von montags bis freitags zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Eine solche Interessenbekundung über diese Hotline ist Voraussetzung, um am NRW-Aufnahmeverfahren teilzunehmen.

Näheres zur aktuellen NRW-Aufnahmeanordnung und weitere organisatorische Hinweise zum Verfahren finden Sie im Internet unter http://www.mik.nrw.de


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

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