In seiner Plenarsitzung am 11. März 2022 hat der Bundesrat beschlossen, den federführend von Nordrhein-Westfalen und Hamburg erarbeiteten „Gesetzentwurf zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ erneut im Bundestag einzubringen. Den Entwurf, der bereits im Mai 2021 eingebracht worden war, hatte der Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode nicht mehr behandelt.