Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern können bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ab sofort auf Handlungsempfehlungen zurückgreifen, die das Gesundheitsministerium, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. und der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Patientinnen und Patienten gemeinsam erarbeitet und herausgegeben haben. „Damit wollen wir die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher bei ihrer wertvollen Arbeit unterstützen“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Wir wollen starke Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher, denn sie leisten einen erheblichen Beitrag dazu, das Gesundheitssystem menschlicher zu machen“, so Steffens weiter.