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  • Pressemitteilung
  • 01.05.2021
Ministerpräsident Laschet: Ein erster wichtiger Schritt. Weitere rechtliche Entscheidungen für Geimpfte im einheitlichen Vorgehen von Bund und Ländern

Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen.

Minister Reul: Unser Polizei-Nachwuchs ist unsere wichtigste Ressource und unser ganzer Stolz. Deshalb feiern wir ihn auch in Pandemie-Zeiten im würdigen Rahmen

Weil die zentrale Vereidigungsfeier für die 2.500 Kommissaranwärterinnen und -anwärter der nordrhein-westfälischen Polizei in der Kölnarena wegen der Corona-Pandemie ausfallen muss, wird es in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr dezentrale Feiern zu diesem Anlass geben.

Seit Mittwoch, 24. November 2021, gilt die 3G-Pflicht für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz. Seitdem werben diverse Anbieter im Internet mit digital überwachten Selbsttests mit Testzertifikat. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind und werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen

Da gesichert davon auszugehen ist, dass am Samstag (24. Juli 2021) seit acht Tagen in Folge der landesweite Inzidenzwert über 10 liegen wird, gilt mit Wirkung vom kommenden Montag (26. Juli 2021) für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die Landesinzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.

Landesregierung sagt zusätzliches Hilfspaket von 15 Millionen Euro zu / Passgenaue Lösungen für mehr Zuschauer bei Sportwettkämpfen sollen bereits nächste Woche geltendes Recht werden

Ministerpräsident Armin Laschet hat sich am Freitag, 11. September 2020, gemeinsam mit der Staatsekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz mit Vertreterinnen und Vertretern von Sportvereinen und Verbänden bei einem digitalen Sportgipfel ausgetauscht.

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes tritt in Kraft / Weitere Schülerinnen und Schüler kehren an die Schulen zurück / Stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung / Öffnungen unter anderem im Bereich Gastronomie, Handel und Dienstleistungen

Ab Montag (11. Mai 2020) gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des maßvoll abgestimmten Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen.

Sinkende Inzidenzen lassen weitere Öffnungsschritte zu / Maskenplicht auf Schulgelände im Freien aufgehoben

Das Land Nordrhein-Westfalen passt die Corona-Schutzregeln an und hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in weiten Teilen auf. Das gilt auch für Schulhöfe beziehungsweise das Außenschulgelände. Die neuen Regelungen treten zum Montag, 21. Juni 2021, in Kraft.