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Aufgrund der Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt – nach aktueller Lage gilt dies auch für Osterfeuer

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.

Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen.

Regelung zu verpflichtender Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab 27. April 2020 in ÖPNV, Einzelhandel und Arztpraxen

Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken.