Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Die Geltung der Corona-Notbremse ab Montag, 29. März 2021, wurde durch eine Allgemeinverfügung für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte festgestellt und bekanntgemacht.