Einheitliche Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen bereits ab Donnerstag
Die Landesregierung setzt den heute (Mittwoch, 2. Februar 2022) gefassten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu einheitlichen Regelungen für überregionale Großveranstaltungen unmittelbar um und hat die Coronaschutzverordnung des Landes angepasst.
Aufgrund der Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt – nach aktueller Lage gilt dies auch für Osterfeuer
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.
Eine aktuelle Kontroll-Auswertung des Kompetenzcenter Sicherheit NRW (KCS) zeigt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die allermeisten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer nach wie vor eine Selbstverständlichkeit.
Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen.
Regelung zu verpflichtender Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab 27. April 2020 in ÖPNV, Einzelhandel und Arztpraxen
Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger, Mund und Nase bei der Fahrt im ÖPNV, dem Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken.