Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in Nordrhein-Westfalen um. Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen.