Zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung – sofern sie über ELSTER eingereicht wird

Bei authentifizierter Online-Abgabe gilt statt Ende Mai der 31. Juli 2018 als Stichtag / Minister Lienenkämper: Bürgerinnen und Bürger sollen bequem und papierlos mit ihrem Finanzamt kommunizieren können

28. März 2018
Einkommensteuer

Mit der Übersendung der Einkommensteuererklärung 2017 können sich Bürgerinnen und Bürger wie bereits in den vergangenen Jahren zwei Monate länger Zeit lassen.

Finanzen

Mit der Übersendung der Einkommensteuererklärung 2017 können sich Bürgerinnen und Bürger wie bereits in den vergangenen Jahren zwei Monate länger Zeit lassen. Wer sich bis zum 31. Mai kostenlos auf www.elster.de registriert, hat auch in diesem Jahr nicht bis Ende Mai, sondern bis zum 31. Juli Zeit, seine Erklärung elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Hiervon können alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und dabei keine fachliche Beratung von Vertretern steuerberatender Berufe in Anspruch nehmen.
 
„Es ist mein Ziel, dass unsere Bürgerinnen und Bürger bequem und vor allem papierlos mit ihrem Finanzamt kommunizieren können“, betonte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Schon heute geben rund 70 Prozent der Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen ihre Steuererklärung elektronisch ab. Durch den stetigen Ausbau des digitalen Angebots der Finanzverwaltung wollen wir für noch mehr Menschen den Anreiz schaffen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.“
 
Neu ist in diesem Jahr, dass Steuerpflichtige ihrer Einkommensteuererklärung 2017 erstmals keine Belege, Unterlagen, Aufstellungen oder Erläuterungen mehr beifügen müssen. Es genügt, diese Dokumente für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes aufzubewahren. Bescheinigungen über Spenden oder Beiträge, etwa für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Partei, müssen zum Beispiel ab Erhalt des Einkommensteuerbescheides ein Jahr lang aufgehoben werden.
 
Weitere Informationen zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung sowie zum Wegfall der Belegvorlagepflicht finden Sie unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

Für Ihren Hintergrund:

  • ELSTER ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist. Eine Vielzahl von Formularen und Serviceleistungen der Finanzverwaltung findet sich bei ELSTER.
  • Die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung geschieht verschlüsselt unter Nutzung eines persönlichen ELSTER-Zertifikats, das die Unterschrift unter der Erklärung ersetzt.
  • In den vergangenen fünf Jahren gab es in Nordrhein-Westfalen eine Steigerung von mehr als 25 Prozent bei den per ELSTER elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen.

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