Wohnungspolizei in NRW bereits in mehr als 6.200 Fällen eingeschritten: Immer mehr Kommunen wenden das Wohnungsaufsichtsgesetz zum Schutz der Mieter an

11. April 2017

Das 2014 eingeführte Wohnungsaufsichtsgesetz entwickelt sich zu einer echten Erfolgsgeschichte: Von Mai 2014 bis Ende 2016 sind die Behörden etwa 6.200 Mal zum Schutz der Mieterinnen und Mieter eingeschritten, um gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen.

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Das 2014 eingeführte Wohnungsaufsichtsgesetz entwickelt sich zu einer echten Erfolgsgeschichte: Von Mai 2014 bis Ende 2016 sind die Behörden etwa 6.200 Mal zum Schutz der Mieterinnen und Mieter eingeschritten, um gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen. Rund 30 Prozent aller nordrhein-westfälischen Kommunen wenden das Gesetz inzwischen aktiv an (114 Städte und Gemeinden).
 
„Egal, ob es um Vermüllung, Befall von Ungeziefer, Probleme bei der Energie- und Wasserversorgung oder einfach um fehlende Instandhaltung der Wohnungen geht: Die Wohnungspolizei in den Kommunen leistet ganze Arbeit. Mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes sind sogar schon ganze Schrottimmobilien für unbewohnbar erklärt worden“, erklärte Wohnminister Michael Groschek angesichts der Zwischenbilanz. „Das zeigt, dass wir mit der Vorschrift eine Gesetzeslücke geschlossen haben – und jeden Monat kommen rund 200 weitere Fälle hinzu. Damit machen wir kriminellen und nur auf den Profit schauenden Vermietern das Leben deutlich schwerer.“
 
Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz soll Menschen in prekären Wohnsituationen geholfen werden. Hierzu wurden Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert. Außerdem ist in dem Gesetz klar festgeschrieben, dass Wohnraum unter anderem hell, trocken und beheizbar sein und über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss.
 
Die Städte und Gemeinden können aktiv gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorgehen, um die Wohnsituation zu verbessern. Etwa jeder zweite Fall kann einvernehmlich gelöst werden, in den anderen Fällen wird ein Verwaltungsverfahren durchgeführt. Bei Verstößen gegen das Gesetz können von den Kommunen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Betroffene Mieter können sich direkt an das Wohnungsamt ihrer Kommune wenden.
 
Das Wohn- und Bauministerium hat für die Städte und Gemeinden einen Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht (www.mbwsv.nrw.de). Er soll den Kommunen helfen, das Gesetz rechtssicher anzuwenden.
 
Hier finden Sie die Städte und Gemeinden, in denen das WAG angewendet wird.
 

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