Wohnungsbau: Neue Förderbestimmungen gelten ab heute

21. Januar 2016

Die neuen Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau treten heute in Kraft. Zeitgleich mit den verschärften Anforderungen an energiesparendes Bauen durch die EnEV 2016 erhöht das Land die Förderbeträge im sozialen Wohnungsbau um durchschnittlich sieben Prozent.

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Die neuen Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau treten heute in Kraft. Zeitgleich mit den verschärften Anforderungen an energiesparendes Bauen durch die EnEV 2016 erhöht das Land die Förderbeträge im sozialen Wohnungsbau um durchschnittlich sieben Prozent. „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wenn gestiegene Standards durch die EnEV im Wohnungsbau zu Mehrkosten führen, gleichen wir das für den sozialen Wohnungsbau durch höhere Förderdarlehen aus“, sagte Bauminister Michael Groschek.
 
Die Neufassung der Förderbestimmungen schreibt die im Oktober 2015 als Sofortmaßnahme beschlossenen Verbesserungen bei den Tilgungsnachlässen fest. Danach betragen die Tilgungsnachlässe für Förderdarlehen je nach Region bis zu 25 Prozent, bei der Errichtung von Wohnraum für Flüchtlinge sogar bis zu 35 Prozent. Höhere Tilgungsnachlässe gibt es auch bei der Förderung von Wohnheimen für Studierende. Mit den Tilgungsnachlässen sind die Förderdarlehen auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv für Investoren. Neu ist, dass ab 2016 die Hälfte der Tilgungsnachlässe als Eigenkapitalersatz von der NRW.BANK angerechnet werden kann.
 
Groschek: „Ich will die Schlagzahl steigern. Mit der Erleichterung beim Eigenkapitalnachweis und den höheren Tilgungsnachlässen können Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften ihre Investitionsprogramme aufstocken. Der geförderte Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist heute so rentabel wie noch nie.“
 
Weitere Neuerungen im Förderprogramm:
Neue Regeln zur Anzahl der Geschosse: Grundsätzlich können weiterhin landesweit Gebäude mit maximal vier Vollgeschossen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. Neu ist, dass die bisher vorhandene Überschreitungsmöglichkeit für die Städte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster (bisher ausnahmsweise fünf Vollgeschosse) künftig auf bis zu sieben Geschosse erweitert wird und diese Regelung zusätzlich auf die Städte mit über 500.000 Einwohner (Dortmund und Essen) ausgedehnt wird. Neu ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen (rechtskräftiger Bebauungsplan, Umsetzung von Quotenvorgaben, gemischte Belegung) an städtebaulich integrierten Standorten auch eine Förderung von höheren Gebäuden möglich ist. „Damit geben wir vor Ort mehr Handlungsfreiheit. Wir fördern aber nicht Hochhausghettos, wie sie in den 1970er Jahren errichtet wurden und heute aus gutem Grund teilweise rückgebaut oder abgerissen werden“, sagte Groschek.
 
Langfristige Sozialbindungen: Mit der Förderung sollen längere Sozialbindungen erreicht werden. Deshalb entfällt künftig die Möglichkeit, nur eine 15-jährige Sozialbindung zu vereinbaren. Landesweit ist die Förderung wahlweise mit einer 20- oder 25-jährigen Bindungsdauer verknüpft. Vor dem Hintergrund der Förderung durch hohe Tilgungsnachlässe gibt es jetzt keine Verkürzung der Zweckbindung mehr, wenn die Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. Dem Ziel der Bindungssicherung dient auch ein neues Förderangebot zur Bindungsverlängerung. Danach können Investoren die Laufzeit zinsgünstiger Darlehen verlängern, wenn zum Ausgleich dafür die Zweckbindung ebenfalls verlängert wird.
 
Zufrieden äußerte sich Minister Groschek über die Ergebnisse der Wohnraumförderung 2015. Im vergangenen Jahr wurden in NRW knapp 9.200 Wohnungen mit Mitteln des Wohnraumförderungsprogramms gefördert. Das ist eine Steigerung von 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr (6.713 Wohnungen). Groschek: „Wir haben die Trendwende geschafft. Die neu geschaffenen Sozialwohnungen haben inzwischen einen qualitativen Standard, der absolut mit Wohnungen auf dem freifinanzierten Markt mithält. Auch in angesagten Stadtvierteln benötigen wir bezahlbaren Wohnraum, denn eins dürfen wir nicht vergessen: In Nordrhein-Westfalen hat inzwischen rund die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Dazu zählen längst auch Menschen mit einem Durchschnittseinkommen. Für alteingesessene und neue Bürger in unserem Land brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum.“
 
Das auf vier Jahre festgelegte Fördervolumen von jährlich 800 Millionen Euro kommt aus dem ehemaligen Wohnungsbauvermögen des Landes, das von der NRW.BANK verwaltet wird. In das Programm fließen zusätzlich die Entflechtungsmittel des Bundes für NRW, in diesem Jahr rund 190 Millionen Euro, die das Land für Zwecke der Wohnraumförderung gebunden hat.
 
Ansprechpartner für Antragsteller sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden, in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder Städten.

Anlage: Tabellen der Tilgungsnachlässe

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