Weitere Programme zur Unterstützung der Wirtschaft laufen an - Auszahlungen von Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe gestartet
Minister Pinkwart: Nordrhein-Westfalen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Einzelhändler im November und Dezember unterstützt werden / Nordrhein-Westfalen fordert deutliche Anhebung der Abschlagszahlungen auf bis zu 500.000 Euro
Die Auszahlung neuer Corona-Hilfen und erleichterte Bedingungen bei der Rückzahlung der NRW-Soforthilfe sollen von Schließungen betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige unterstützen.
Die Auszahlung neuer Corona-Hilfen und erleichterte Bedingungen bei der Rückzahlung der NRW-Soforthilfe sollen von Schließungen betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige unterstützen. Das sagte Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart in Düsseldorf. Nach der EU-Genehmigung zur Fortsetzung der zweiten Förderphase der Überbrückungshilfe vergangene Woche wurden bereits 13.033 NRW-Anträge im Umfang von mehr als 218 Millionen Euro gestellt und 2000 Anträge bewilligt. Auch die Novemberhilfe ist angelaufen: Über Steuerberater, Anwälte und andere „prüfende Dritte“ gingen 7.700 Anträge im Umfang von 195 Millionen Euro ein. Die Auszahlungen beginnen jetzt.
Minister Pinkwart: „Die Gesellschaft ist von den Auswirkungen der Pandemie weiter stark betroffen. Um Kontakte zu verringern, müssen Gastronomie und Hotellerie, die Veranstaltungs- und Eventbranche, Messen und Schausteller massive Einschränkungen auf sich nehmen. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige leisten einen solidarischen Beitrag für die ganze Gesellschaft. Dafür verdienen sie Anerkennung und Unterstützung. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Bezirksregierungen die ersten Anträge auf Überbrückungshilfe II bewilligt haben und die Auszahlungen beginnen. Gleichzeitig fließen auch die ersten Novemberhilfen. Um die Betroffenen schneller zu unterstützen, hat sich die Konferenz der Wirtschaftsminister für die von mir geforderte kräftige Anhebung der Abschlagszahlungen von maximal 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro eingesetzt.“ Minister Pinkwart weiter: „Ich freue mich, dass das Bundeswirtschaftsministerium unserem Vorschlag gefolgt ist und den Kreis der Antragsberechtigten erweitert: Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November Dezember 2020 haben nun auch Einzelhändler, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und bisher keinen Zugang zur Novemberhilfe und beziehungsweise oder zur Dezemberhilfe hatten.“
Mittel aus der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ des Bundes können seit dem 25. November 2020 beantragt werden. Diese Novemberhilfe können alle direkt betroffenen Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen beantragen, die aufgrund der Schließungsverordnungen der Länder ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen – oder als indirekt Betroffene regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Einrichtungen erzielen. Auch Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen von direkt Betroffenen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen, können die Hilfe beantragen. Bisher wurden bundesweit 55.000 Anträge gestellt, davon 21.000 Direktanträge von Soloselbstständigen und 34.000 über so genannten prüfende Dritte. Von diesen stammen 7.700 aus Nordrhein-Westfalen mit einem Fördervolumen von 195 Millionen. Euro (Stand: 30. November2020). Nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlen für die Direktanträge liegen nicht vor. Die Novemberhilfe wird bis zum 20. Dezember 2020 fortgesetzt.
Die Überbrückungshilfe geht nach Ende des Jahres 2020 weiter. Für die dritte Förderphase konnte Nordrhein-Westfalen zusammen mit anderen Ländern Verbesserungen erzielen. So werden Kosten wie Abschreibungen und bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen berücksichtigt. Zudem steigt der Höchstbetrag für die monatliche Betriebskostenerstattung von 50.000 Euro auf maximal 200.000 Euro. Die Soloselbstständigen erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale, die „Neustarthilfe“, von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss, wenn sie keine weiteren Fixkosten geltend machen können. Die Betriebskostenpauschale beträgt 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019. Auch für diese Pauschale fordert Nordrhein-Westfalen in der Wirtschaftsministerkonferenz eine erhebliche Erhöhung.
Verbesserung konnten auch bei der Soforthilfe erzielt werden. Alle 430.000 Soforthilfe-Empfängerinnen und –Empfänger erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail. Diese enthält einen Link, mit dem sie das Abrechnungsverfahren freiwillig starten können. In einem – wie bei der Antragstellung – rein digitalen Verfahren wird die persönliche Förderhöhe ermittelt. Sollte sich dabei herausstellen, dass mit der Pauschale zu viel Fördermittel ausgezahlt wurden, kann die freiwillige Rückzahlung vor Jahresende erfolgen, damit sie im laufenden Jahr noch steuerwirksam werden können. Andernfalls muss die Rückzahlung bis zum Herbst 2021 erfolgen.
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