Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auch in Corona-Zeiten gesichert
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Zur Sicherung dieser wichtigen Infrastruktur können alle Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen
Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch in diesen Tagen gesichert. Darauf weist heute das nordrhein-westfälische Umweltministerium hin.
Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch in diesen Tagen gesichert. Darauf weist heute das nordrhein-westfälische Umweltministerium hin. Die Wasserversorgungsanlagen im Land sind so ausgelegt, dass sie eine qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Trinkwasser sicherstellen. „Unser Grundnahrungsmittel Nummer 1 wird in Nordrhein-Westfalen streng kontrolliert und erfüllt die Vorgaben der deutschen Trinkwasserverordnung auch in diesen Krisenzeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen in diesen Tagen ein besonderer Dank gebührt, sind selbstverständlich Bestandteil der kritischen Infrastruktur“, sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Trinkwasserversorgung sichergestellt
Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen haben Wasserversorgungsunternehmen wie zum Beispiel Gelsenwasser als das in Nordrhein-Westfalen größte, das mehr als 2,5 Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt, frühzeitig ergänzende Vorkehrungen getroffen, um das Infektionsrisiko bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so gering wie möglich zu halten. „In der jetzigen Lage haben wir drei Kernziele: den bestmöglichen Schutz aller Mitarbeitenden, das dauerhafte Aufrechterhalten unserer Handlungsfähigkeit und eine umfassende und transparente interne sowie externe Kommunikation. Bisher funktioniert das sehr gut. Wir sind voll handlungsfähig“, versichert Gelsenwasser-Vorstand Dr. Dirk Waider. „Weitere Maßnahmen aus unserem Pandemieplan ergreifen wir lageabhängig. Ein extra eingesetzter Stab beurteilt regelmäßig die Entwicklung. Wir sind darauf eingestellt, den derzeitigen Betriebszustand über lange Zeit aufrechtzuerhalten – bei Bedarf auch über Monate.“
Auch Abwasserentsorgung nach Plan
Parallel zur Wasserversorgung stellen die regionalen Wasserwirtschaftsverbände sicher, dass auch bei der Abwasserentsorgung und beim Hochwasserschutz alles weiterhin nach Plan läuft und es nicht zu Einschränkungen kommt. „Als Einrichtungen der kritischen Infrastruktur haben wir weitreichende Maßnahmen eingeleitet, um unsere Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Wir sind weiterhin zuverlässig für unsere Region da“, betont Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) und Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), stellvertretend auch für die Unternehmen der Wasser- und Abwasserwirtschaft.
Zu den Kernaufgaben von EGLV gehört unter anderem der Betrieb von rund 60 Kläranlagen, mehr als 340 Pumpwerken, 55 Hochwasserrückhaltebecken, rund 1465 Kilometer an Abwasserkanälen und knapp 780 Kilometer an Wasserläufen in der Emscher-Lippe-Region. Der reibungslose Ablauf wird permanent von der im Einsatz befindlichen Belegschaft kontrolliert.
Feuchttücher gehören nicht in die Toilette
Zur Aufrechthaltung und Sicherung der Abwasserentsorgung können alle Verbraucherinnen und Verbraucher täglich beitragen. „Küchenpapier, Feuchttücher oder Zeitungspapier gehören nicht in die Toilette, sondern müssen über den Restmüll entsorgt werden“, ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hygieneartikeln und Haushaltspapieren auf: „Nur Toilettenpapier gehört in die Toilette.“ Küchenpapier oder auch Feuchttücher lösen sich nicht im Wasser auf und können die Rohrleitungen und Pumpen der Kanalisationen und Kläranlagen verstopfen. Eine verstopfte Ableitung führt im schlimmsten Fall zu Rückstau des Abwassers in die sanitären Einrichtungen der betroffenen Wohnungen und Häuser.
Leitungen in ungenutzten Gebäuden regelmäßig spülen
Darüber hinaus führt die Corona-Pandemie derzeit dazu, dass Gebäude oder Gebäudeteile etwa in der Gastronomie, im Handel oder in Büros längere Zeit nicht genutzt werden. „Aber auch hier sind Besitzer oder Betreiber weiterhin aktiv gefordert, ihren Beitrag zur Erhaltung der Wasserqualität zu leisten. So müssen Toilettenspülungen und Wasserhähne in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, regelmäßig betätigt werden, um die Leitungen zu spülen. So wird verhindert, dass sich Keime wie Legionellen vermehren können“, so Ministerin Heinen-Esser.
Weitere Informationen erhalten Sie beimUmweltbundesamt sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
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