Verwaltungsgericht weist Klage auf Entnahme der Wölfin GW954f „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck ab

Umweltministerin Heinen-Esser: Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat

6. Mai 2021
PHB Wolf im Wald

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Tierhalters gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Wesel auf einen Antrag zur Entnahme der Wölfin GW954f („Gloria“) abgelehnt.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat heute die Klage eines Tierhalters gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Wesel auf einen Antrag zur Entnahme der Wölfin GW954f („Gloria“) abgelehnt.
 
„Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat. Mit der heutigen Gerichtsentscheidung ist die Arbeit jedoch nicht gemacht. Um die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf sicherzustellen, ist es unerlässlich, den empfohlenen Herdenschutz auf der gesamten Fläche des Wolfsgebiets Schermbeck möglich zu machen. Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde. Dort, wo die Zäunung bisher nicht ausgereicht hat, um die Herden zu schützen, sind weitere Alternativen wie der Einsatz von Nachtpferchen und Herdenschutzhunden zu prüfen", kommentiert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das Urteil.
 
Nach den bisherigen Erkenntnissen und Einschätzungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) kann eine Verhaltensauffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck nicht belegt werden. Übergriffe auf Haus- und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass sich die Wölfin darauf spezialisiert hätte, empfohlene Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt.
 
Bestätigt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch, dass vor einem Abschuss eines Wolfes der Einsatz von Alternativen zu prüfen ist, dazu gehört die Umsetzung umfassender Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere Zäune. Die Alternativenprüfung gibt das Bundesnaturschutzgesetz zwingend vor. Vor diesem Hintergrund drohe bei Realisierung dieser Maßnahmen kein ernster wirtschaftlicher Schaden für Schafhalter, die die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen verwirklichen.
Als weitere Alternativen wurden mit Unterstützung des Landes und des Kreises Wesel bereits Herdenschutzhunde und nächtliches Aufstallen erfolgreich in Betrieben in Schermbeck realisiert. Seitdem gibt es an den entsprechenden Weiden keine Übergriffe mehr.
 
Auch losgelöst von Wölfin GW954f sind schon weitere Wölfe nach Nordrhein-Westfalen gekommen und werden weitere folgen. Mit Blick auf die Rückkehr des Wolfes muss am Ziel an einer ausreichenden Sicherung der Weiden festgehalten werden. „Gemeinsames Ziel aller Beteiligten muss es sein, sowohl den Wolf, als auch die Weidetiere zu schützen. An einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein Weg vorbei. Wir werden gemeinsam mit dem Bund und den Bundesländern den Herdenschutz weiterentwickeln“, so Heinen-Esser.
 
Darüber hinaus wird zwischen Bund und Ländern ein „Praxisleitfaden Wolf“ abgestimmt. Auch dieser wird wichtige länderübergreifende Empfehlungen im Umgang mit dem Wolf geben, unter anderem zu der Fragestellung, wann ein Wolf als „problematisch“ in Bezug zur Weidetierhaltung einzustufen und wie mit ihm umzugehen ist.
 
Weitere Informationen:
www.wolf.nrw
 

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