Versorgung der Minister wird zeitgemäßer und gerechter
Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform der Versorgung der NRW-Landesminister vor
Die Versorgungsansprüche für nordrhein-westfälische Landesminister werden geändert. „Sie sollen angemessen und gerecht, nachvollziehbar und zeitgemäß sein“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die Versorgungsansprüche für nordrhein-westfälische Landesminister werden geändert. „Sie sollen angemessen und gerecht, nachvollziehbar und zeitgemäß sein“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die Reformvorschläge zu einer neu geregelten Ministerversorgung sind jetzt in einen Gesetzentwurf eingegangen, den das Landeskabinett heute auf Vorschlag des Innenministers beschlossen hat. „Die Höhe der Einstiegsversorgung und der Beginn der Ruhegehaltszahlung unserer Landesminister entspricht nicht mehr den Veränderungen, die in den vergangenen Jahre parallel bei Beamten und Arbeitnehmern stattgefunden haben“, begründete Ralf Jäger die Initiative.
Im neuen Ministergesetz werden die Versorgungsleistungen folgendermaßen geregelt: Die Zahlung des Ruhegehalts beginnt nicht mehr mit dem 60. Lebensjahr, sondern wird grundsätzlich auf die für alle Beschäftigten geltende Regelaltersgrenze von 67. Lebensjahren hinausgeschoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 60. Lebensjahr ist zwar möglich, führt aber wie bei Beamten und tariflich Beschäftigten zu erheblichen Abschlägen.
Nach zwei, statt bisher fünf Amtsjahren, hat nach dem neuen Ministergesetz ein ehemaliger Landesminister bereits einen verminderten Versorgungsanspruch in Höhe von 9,56 Prozent. Die Versorgung steigt schrittweise mit jedem Amtsjahr (für das erste bis zehnte Amtsjahr um 4,78 Prozent, ab dem 11. Amtsjahr um 2,32 Prozent). Das führt bei Amtszeiten zwischen fünf und sieben Jahren zu einer verminderten Versorgung. Das entspricht der durchschnittlichen Amtsdauer eines Ministers in der Vergangenheit. Darüber hinaus werden alle Leistungen zur Alterssicherung bei der Anrechnung auf die Ministerversorgung gleich behandelt.
„Außerdem wollen wir mit dem neuen Gesetz die Karenzzeiten neu regeln“, erläuterte der Innenminister. Die vorgesehenen Einschränkungen lehnen sich an die im Sommer 2015 für die Mitglieder der Bundesregierung geschaffenen Vorgaben an. „Sie sollen die öffentlichen Interessen für den Fall berücksichtigen, dass ein ehemaliger Landesminister beispielsweise in einem Unternehmen eine Führungsaufgabe oder eine Beraterrolle neu übernehmen will“, sagte Jäger.
Das neue Ministergesetz gründet auf einem wissenschaftlichen Gutachten zu den Grundstrukturen und verfassungsrechtlichen Vorgaben der Ministerversorgung in NRW. Es berücksichtigt Reformvorschläge unter anderem des Bundes der Steuerzahler aus dem Jahre 2010 und wurde von einem unabhängigen Universitätsprofessor erstellt. „Bei einem Regierungsmitglied handelt es sich um ein Amt auf Zeit. Das ist nicht zu vergleichen mit einem zumeist auf Lebenszeit ausgerichteten Amt eines Beamten,“ erklärte der NRW-Innenminister.