Verkehrsminister bewilligt 145 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau – In 2012 werden 196 neue Vorhaben gefördert
Im laufenden Jahr nimmt Nordrhein-Westfalen 196 Projekte des kommunalen Straßen- und Radwegebaus mit einem Fördervolumen von 145 Millionen Euro in die Stadtverkehrsförderung auf.
Minister Groschek: Wir verbessern die Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden und geben gleichzeitig einen wichtigen Impuls für die heimische Bauwirtschaft
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:
Im laufenden Jahr nimmt Nordrhein-Westfalen 196 Projekte des kommunalen Straßen- und Radwegebaus mit einem Fördervolumen von 145 Millionen Euro in die Stadtverkehrsförderung auf. „Die Förderung des kommunalen Straßenbaus ist ein zentraler und unentbehrlicher Baustein der nordrhein-westfälischen Verkehrspolitik. Davon gehen entscheidende Impulse für die Verknüpfung der örtlichen und überörtlichen Verkehrssysteme, die Stadterneuerung, die Entlastung und Beruhigung von Wohnbereichen und die Förderung des Radverkehrs aus“, sagte Verkehrsminister Michael Groschek in Düsseldorf.
Schwerpunkte des Programms sind der bedarfsgerechte Ausbau von Straßen und der Neubau von Entlastungsstraßen sowie die Erhaltungsinvestitionen verkehrswichtiger kommunaler Straßen. Das Land unterstützt weiterhin die Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen. Besondere Bedeutung kommt der Stärkung der Nahmobilität mit dem Ausbau des Radwegenetzes und dem Bau von Gehwegen zu.
Mit dem Förderprogramm wird ein kommunales Bauvolumen von 262 Millionen Euro generiert. Weitere Baumaßnahmen der öffentlichen Hand und Folgeprojekte privater Investoren werden durch das Programm angestoßen oder überhaupt erst möglich gemacht.
Die Förderschwerpunkte im Einzelnen: 13 Entlastungsstraßen werden mit 59 Millionen Euro gefördert. Für 61 Aus- und Umbaumaßnahmen stehen 47 Millionen Euro bereit. Die grundhafte Erneuerung von kommunalen Straßen findet sich mit 10 Millionen Euro im Programm. Für verkehrslenkende Maßnahmen und Telematik sind ebenso wie für die Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen zwei Millionen Euro vorgesehen. In die Förderung der Nahmobilität (Gehwege und Radverkehrsförderung) fließen 25 Millionen Euro.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass die Planung der jeweiligen Projekte abgeschlossen ist und unverzüglich mit dem Bau begonnen werden kann. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung der Mittel erfolgt durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Von der Gesamtsumme der Finanzmittel, die überwiegend vom Bund kommen, steht der Landesanteil in Höhe von 16 Millionen noch unter dem Vorbehalt der Haushaltsverabschiedung. Grundlage für die Bundesmittel ist das Entflechtungsgesetz (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, - EntflechtG). Der Mittelansatz ist genauso hoch wie im Vorjahr.
Eine Liste aller Vorhaben der Stadtverkehrsförderung 2012 finden Sie auf unserer Homepage (www.mwebwv.nrw.de) im Anhang an diese Pressemitteilung. Dort sind auch die Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau) als Fördergrundlage zu finden.
Pressekontakt:
E-Mail: maik.grimmeck@mwebwv.nrw.de
Telefon 0211/3843-1019
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |